Individualisierung der Lernprozesse berücksichtigen
Pressemitteilung VBE NRW 02.02.2012
Im Sinne der eigenverantwortlichen Schule bewertet Udo Beckmann, Landesvorsitzender Verband Bildung und Erziehung, die Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule, die gestern vom Schulausschuss auf den Weg gebracht worden ist, als positiv. „Der VBE begrüßt es, dass künftig bis einschließlich der 3. Klasse auf Ziffernoten in den Zeugnissen verzichtet werden kann. Denn eine schematische Leistungsbewertung mit Noten widerspricht eindeutig der pädagogischen Arbeit und den didaktischen Konzepten in der Grundschule.“
Die Arbeit der Schülerinnen und Schüler mit individuellen Arbeits- bzw. Förderplänen, das Beobachten der Lernentwicklungen sowie die dafür jeweils individuell notwendigen Anstrengungen könnten durch beschreibende Aussagen wesentlich treffender als durch Ziffernoten dokumentiert werden. Aus diesem Grund befürworte es der VBE, dass die Schulkonferenz nun selbst entscheiden kann, ob das Versetzungszeugnis am Ende der zweiten Klasse und die Zeugnisse in der dritten Klasse zusätzlich zur Leistungsbeschreibung in Berichtsform auch Noten enthalten sollen.
„So kann landesweit mehr Chancengerechtigkeit und eine größere Vergleichbarkeit gewährleistet werden“, betont der VBE-Vorsitzende.
Beckmann abschließend: „Es wäre nur konsequent, auch in Klasse 4 auf Noten bei der Leistungsbewertung und in den Zeugnissen zu verzichten. Alles andere würde einen pädagogischen Bruch bedeuten.“
Geschrieben von Administrator am 02.02.2012 um 12:28:10
Pressemitteilung MSW 01.02.2012
Der Schulausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat heute eine Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule auf den Weg gebracht. Künftig soll die Schulkonferenz als oberstes Mitwirkungsgremium wieder darüber entscheiden können, ob das Versetzungszeugnis am Ende der zweiten Klasse und die Zeugnisse in der dritten Klasse zusätzlich zur Leistungsbeschreibung in Berichtsform auch Noten enthalten sollen.
Voraussetzung für einen entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz ist ein von der Schule erarbeitetes alternatives Konzept zur Leistungsrückmeldung ohne Noten, das mit den Eltern abgestimmt ist. Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Damit erhalten Schulen – wenn sie es wollen - wieder die Möglichkeit, über Jahre erprobte und bewährte pädagogische Konzepte zur Leistungsbewertung ohne Noten einzusetzen. Wir verankern die Entscheidungskompetenz nun vor Ort, das folgt dem Leitgedanken einer selbstständigen Schule.“
Die Änderung der Ausbildungsordnung trägt den Erkenntnissen aus dem von der Vorgängerregierung durchgeführten Schulversuch „Leistungsbewertung ohne Ziffernzeugnisse“ (LUZI) an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen Rechnung und ermöglicht die landesweite Übertragung in die Praxis. LUZI hatte vier Grundschulen (Wartburg-Schule in Münster als Trägerin des Deutschen Schulpreises, Paul-Schneider Schule in Münster, Rosenmaarschule in Köln, Arnold-von-Wied Schule in Bonn) ermöglicht, auf Noten in Zeugnissen bis einschließlich Klasse 3 zu verzichten und stattdessen fundierte und differenzierte pädagogische Leistungsbewertungen zu geben.
Geschrieben von Administrator am 01.02.2012 um 06:08:37
Alle aktuellen Termine und Fakten für das Anmeldeverfahren 2011/2012 (Schuljahr 2012/13) finden Sie im “Leitfaden Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen” [PDF 3,47MB] von Dr. Ulrich Meier. Die Übersicht ist in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Arnold-von-Wied Schule entstanden und ist die Grundlage der jährlichen Informationsveranstaltung von Herrn Meier in der Arnold-von-Wied-Schule.
Das Schulamt Bonn hat alle rechtlichen Informationen und Daten zum diesjährigen Anmeldeverfahren ebenfalls in einer Informationsbroschüre zusammengestellt. Sie steht Ihnen als Download auf den Seiten der Stadt Bonn unter Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen [pdf, 53KB] zur Verfügung.
Der förmliche Anmeldezeitraum beginnt am 10.02.2012 – d.h. mit dem letzten Termin für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse inklusive Schulformempfehlung sowie der Anmeldescheine – und endet am 16.03.2012.
Hinweise:
Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Halbjahreszeugnisses und des Anmeldescheines an einer weiterführenden Schule, dass die Gesamtschulen in Bonn Anmeldescheine nur bis einschließlich Mittwoch, den 15.02.2012, 13.00 Uhr, entgegen nehmen werden und ihre Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes bereits bis zum 24.02.2012 abschließend getroffen haben werden. Mit Poststempel vom 24.02.2012 werden die Aufnahmebestätigungen verschickt bzw. werden im Fall der Nichtaufnahme die Ablehnungsbescheide und die Originalanmeldescheine den Eltern zugeleitet werden. Auch die Schulen in privater Trägerschaft werden in diesem Zeitraum über die Aufnahme bzw. Nichtaufnahme entscheiden.
Die Gymnasien in städtischer Trägerschaft werden Anmeldescheine nur bis einschließlich Mittwoch, den 05.03.2012, entgegen nehmen; die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt bereits am 08.03.2012. Mit Poststempel vom 08.03.2012 werden die Aufnahmebestätigungen verschickt bzw. werden im Fall der Nichtaufnahme die Ablehnungsbescheide und die Originalanmeldescheine den Eltern zugeleitet werden.
Die Ausstellung eines neuen Anmeldescheines für verlorene Exemplare durch die Grundschule oder das Schulamt ist nur möglich, wenn überzeugend dargelegt wird, dass der Original-Anmeldeschein Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule / Anmeldeverfahren zusammengestellt vom Schulamt der Bundesstadt Bonn abhanden gekommen ist. Der neue Anmeldeschein wird deutlich als “Zweitausfertigung” gekennzeichnet.
Der Gemeinsame Unterricht (GU) von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der allgemeinen Schule wird im Bereich der weiterführenden Schulen – ebenso wie im Primarbereich – dann angeboten, wenn im Einzelfall die sonderpädagogische Förderung im notwendigen Umfang in der jeweiligen Schule sichergestellt werden kann.
Grundsätzlich gilt für eine Teilnahme am gemeinsamen Unterricht in der weiterführenden Schule, dass das Bildungsziel der betreffenden Schulform unter Berücksichtigung des/ der vorliegenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkte/s erreichbar sein muss (Ausnahmen hiervon gibt es ab dem kommenden Schuljahr 2012/2013 in den Eingangsklassen (zum Teil auch in den höheren Jahrgängen) der fünf Gesamtschulen in Bonn sowie an der GHS Anne-Frank-Schule, der GHS August-Macke-Schule, der GHS Johannes-Rau-Schule und der Karl Simrock Schule für Berufsorientierung. Dort können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent in einer integrativen Lerngruppe unterrichtet werden.).
Auch für die Anmeldung von Schülerinnen und Schülern, die außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird für die Anmeldung an einer Bonner weiterführenden Schule ein Anmeldeschein benötigt. Dieser kann telefonisch beim Schulamt beantragt werden. Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen ist:
Marion Benkits
Tel.: (0228) 77 30 28
Fax: (0228) 77 51 60
Geschrieben von Administrator am 14.12.2011 um 08:55:17