Eintrag vom: 09.10.2017 |
Infoveranstaltung Anmeldeverfahren weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/2019Die Stadtschulpflegschaft Bonn Gruppe Grundschulen veranstaltet auch in diesem Jahr wieder den Informations- und Diskussionsabend zum Thema: „Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen & Schulangebote“
Vertreter der verschiedenen Schulformen stellen Ihnen an diesem Abend die folgenden Schulformen vor:
Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu den Themen:
Moderation: Dr.Ulrich Meier, Vorsitzender Stadtschulpflegschaft Bonn Holen Sie sich Informationen aus erster Hand! Die Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Eltern der 4. und 3. Klassen, aber auch an Schulleiterinnen und Schulleiter, interessierte Lehrerinnen und Lehrer, Schulpflegschaften sowie Pressevertreter. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Was liegt Ihnen zum u.g. Thema auf dem Herzen? Geschrieben von um am 09.10.2017 |
Eintrag vom: 09.10.2017 |
Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/2019Änderung der Schullandschaft in Bonn In den letzten Jahren änderte sich die Bildungslandschaft in Bonn vor allem im Bereich der Sekundarstufe I und Gesamtschulen:
Gymnasien und G8 oder G9 Die Umstellung auf G 9 beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020. Sie umfasst die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums, also auch die Kinder, die zum Schuljahr 2018/2019 im Gymnasium aufgenommen wurden. Die inhaltliche Ausgestalltung von G9 steht noch nicht fest: Wieviele Stunden werden in der Sek I verpflichtend unterrichtet? Wird es Ergänzungsstunden geben, die zum Fördern, Fordern oder für die Schulischen Schwerpunkte verwendet werden können? Wann beginnt die zweite Fremdsprache? Klasse 6 oder Klasse 7? Gibt es zentrale Abschlußprüfungen in der Klasse 10, um z.B. den Fachoberschulabschluss zu erlangen? Was bedeutet das für Sie und die Gymnasien? Um diesem Dilemma zu entgehen, fordern die Stadt- und Kreischulpflegschaften NRW eine Sek I bis zu 10 Klasse und in der Oberstufe die Möglichkeit,
Auch im nächsten Schuljahr wird es wieder ein vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen geben. Mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses erhalten die Kinder der 4. Klasse von der Grundschule zusätzlich einen Anmeldeschein, mit dem das Kind verbindlich an einer weiterführenden Schule anmeldet wird. Die Entscheidungsfreiheit der Eltern, an welcher Schule sie Ihr Kind anmelden, bleibt dabei selbstverständlich bestehen. Lediglich Doppelanmeldungen sind nicht möglich. Besonderheit in Bonn: Im Falle eines Anmeldeüberhangs werden gemeindeeigene Kinder gegenüber Kindern aus anderen Gemeinden bevorzugt. Dazu die Erläuterungen der Stadt Bonn: 1. Gemeindekinder vor nichtortsansässige Kinder a) Handelt es sich bei dem angemeldeten Kind um ein gemeindefremdes Kind? 2. Härtefallregelungen 3. Aufnahmekriterien im Ermessen der Schule
Auf der Grundlage der Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen musste das Anmeldeverfahren und der zeitliche Ablauf gegenüber der Praxis der letzten Jahre geändert werden. Zetilicher Ablauf des Anmeldeverfahrens
xx.02.2018: Beginn des Anmeldeverfahrens an den Gesamtschulen und den privaten Schulen xx.02.2018: Ende des Anmeldeverfahrens an den Gesamtschulen Verteilungskonferenz Gesamtschulen xx.02.2018: Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide durch die 5 Gesamtschulen und die privaten Schulen. xx.02.2018: Beginn des Anmeldeverfahrens an den städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien : Verteilungskonferenz Gymnasien, eventuell auch Realschulen xx.03.2018: Ende des Anmeldeverfahrens an den Hauptschulen, Realschulen und den Gymnasien. xx.03.2018: Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide durch die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Da die Schulen in privater Trägerschaft nicht an dem formalen Anmeldeverfahren gebunden sind, haben schon einige ihre Aufnahmeentscheidung den Eltern bereits vor bzw. kurz nach den Weihnachtsferien mitgeteilt! Es besteht demnach wenig Hoffnung, dass Kinder, die in den oben genannten Zeiten angemeldet werden, eine reelle Chance haben. Wenden Sie sich also mit Ihrer Anmeldung besser direkt an eines der städtischen Gymnasien. Alle übrigen weiterführenden städtischen Schulen - Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien - nehmen frühestens ab dem 20. Februar 2017 Beachten Sie bitte, dass die Gymnasien eine Verteilungskonferenz durchführen. In der Verteilungskonferenz wird für jedes angemeldete und nicht aufgenommene Kind ein Platz an einem anderen Gymnasium vorgeschlagen. Insgesamt steht eine ausreichende Anzahl von Plätzen in den Gymnasien zur Verfügung. Es kann aber bei einigen Gymnasien zu Überhängen kommen. Diese Überhänge werden in der Verteilungskonferenz ausgeglichen. Dieser Platz ist für das Kind ein sicherer Platz. Erst nach dem Ende dieser einheitlichen Anmeldefrist entscheiden die Schulen über die Aufnahme. Wenn die Schule das Kind aufnehmen kann, behält diese den Originalanmeldeschein. Die Eltern bekommen von der Schule eine Ausfertigung mit der Bestätigung über die Aufnahme Was müssen Sie zur Anmeldung an der Schule mitnehmen?
Allgemeine Informationen auf Homepage der Stadt Bonn Internet der Stadt Bonn: http://www.bonn.de - Suchbegriff “Bildungsberater” eingeben Sie finden eine Liste von Einträgen, unter anderem
Das Anmeldeverfahren von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verläuft gleichzeitig mit dem Anmeldeverfahren für Kinder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Geschrieben von um am 09.10.2017 |
Eintrag vom: 28.09.2017 |
Infoveranstaltung Was kommt nach der Grundschule für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf?Einladung zur Informationsveranstaltung des Schulamts und der Schulaufsicht am Montag, dem 9. Oktober 2017 um 19 Uhr im Ratssaal, Stadthaus “Was kommt nach der Grundschule für mein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf?” Das Schulamt lädt die Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, für die der Schulwechsel an eine weiterführende Schule ansteht, ganz herzlich zu einer Informationsveranstaltung ein. Inhalt des Abends wird unter anderem die Erläuterung des Ablaufs des Anmeldeverfahrens an einer weiterführenden allgemeinen Schule sein. Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Schulformen, der Verwaltung, der Schulaufsicht und der Stadtschulpflegschaft sind eingeladen und stehen für Fragen zur Verfügung. Der Elternverein Gemeinsam Leben und Gemeinsam Lernen e.V. stellt seine Angebote vor. Wann: Montag, 9. Oktober um 19 Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Geschrieben von um am 28.09.2017 |
Eintrag vom: 28.09.2017 |
Was kommt nach der Grundschule für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf?Am Ende der Grundschulzeit stellt sich für die Eltern mit Kindern von sonderpädagogischer Unterstützung die Frage, soll ihr Kind eine allgemeine Schule mit Gemeinsamen Lernen (GL) besuchen und falls ja, welche Schulform soll gewählt werden. Eine Alternative zum GL wäre der Besuch einer Förderschule. Ziel aller Eltern von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist es
Seit der letzten Änderung des Schulgesetzes (9. Schulrechtsänderung, 2013) wird das Gemeinsame Lernen (GL) in den Vordergrund gestellt. Kernpunkte der Änderung sind:
Insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) gibt es weitere zusätzliche Bestimmungen. Gemeinsames Lernen an Bonner Schulen In Bonn ist in den letzten Jahren eine anwachsende Anzahl von Anmeldungen an allgemeinen Schulen im GL zu beobachten. Insbesondere die Gesamtschulen sind stark nachgefragt und somit ist leider dort auch mit einer hohen Anzahl von Ablehnungen zu rechnen. Damit das Gemeinsame Lernen zu einem Erfolg wird, gibt es Gelingenheitsbedingungen:
Auf Grund der vorgegebenen Richtgrößen der Klassen im GL (Hauptschule 25 Schüler und Schülerinnen ( SuS), Realschule und Gesamtschule 27 SuS) sind die Klassen recht groß und es werden in der Regel bis zu 6 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro Klasse aufgenommen. Im Gegensatz dazu sind an einer Förderschulen maximal 12 SuS in einer Klasse. Die Stadt Bonn möchte die Anzahl der GL-Plätze auf rechnerisch 3 SuS mit sonderpädagogische Unterstützungsbedarf pro Parallelklasse begrenzen. Was heißt das? Wchtig ist hier zu unterscheiden zwischen
Die privaten Schulen haben ihr eigenes Aufnahme-Verfahren, welches zeitlich an die erste Phase der Anmeldung gekoppelt ist. Geschrieben von um am 28.09.2017 |
Eintrag vom: 03.11.2016 |
Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/18Änderung der Schullandschaft in Bonn In den letzten Jahren änderte sich die Bildungslandschaft in Bonn vor allem im Bereich der Sekundarstufe I und Gesamtschulen:
Anmeldeverfahren 2017 Auch im nächsten Schuljahr wird es wieder ein vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen geben. Mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses erhalten die Kinder der 4. Klasse von der Grundschule zusätzlich einen Anmeldeschein, mit dem das Kind verbindlich an einer weiterführenden Schule anmeldet wird. Die Entscheidungsfreiheit der Eltern, an welcher Schule sie Ihr Kind anmelden, bleibt dabei selbstverständlich bestehen. Lediglich Doppelanmeldungen sind nicht möglich. Besonderheit in Bonn: Im Falle eines Anmeldeüberhangs werden gemeindeeigene Kinder gegenüber Kindern aus anderen Gemeinden bevorzugt. Dazu die Erläuterungen der Stadt Bonn: 1. Gemeindekinder vor nichtortsansässige Kinder a) Handelt es sich bei dem angemeldeten Kind um ein gemeindefremdes Kind? 2. Härtefallregelungen 3. Aufnahmekriterien im Ermessen der Schule
Auf der Grundlage der Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen musste das Anmeldeverfahren und der zeitliche Ablauf gegenüber der Praxis der letzten Jahre geändert werden. Zetilicher Ablauf des Anmeldeverfahrens Bitte beachten Sie folgende Fristen: 03.02.2017: Beginn des Anmeldeverfahrens an den Gesamtschulen und den privaten Schulen 10.02.2017: Ende des Anmeldeverfahrens an den , der geplanten Sekundarschule und den privaten Schulen Verteilungskonferenz Gesamtschulen 17.02.2017: Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide durch die 5 Gesamtschulen und die privaten Schulen. 20.02.2017: Beginn des Anmeldeverfahrens an den städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien : Verteilungskonferenz Gymnasien, eventuell auch Realschulen 17.03.2017: Ende des Anmeldeverfahrens an den Hauptschulen, Realschulen und den Gymnasien. 20.03.2017: Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide durch die Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Da die Schulen in privater Trägerschaft nicht an dem formalen Anmeldeverfahren gebunden sind, haben schon einige ihre Aufnahmeentscheidung den Eltern bereits vor bzw. kurz nach den Weihnachtsferien mitgeteilt! Es besteht demnach wenig Hoffnung, dass Kinder, die in den oben genannten Zeiten angemeldet werden, eine reelle Chance haben. Wenden Sie sich also mit Ihrer Anmeldung besser direkt an eines der städtischen Gymnasien. Alle übrigen weiterführenden städtischen Schulen - Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien - nehmen frühestens ab dem 20. Februar 2017 Beachten Sie bitte, dass die Gymnasien eine Verteilungskonferenz durchführen. In der Verteilungskonferenz wird für jedes angemeldete und nicht aufgenommene Kind ein Platz an einem anderen Gymnasium vorgeschlagen. Insgesamt steht eine ausreichende Anzahl von Plätzen in den Gymnasien zur Verfügung. Es kann aber bei einigen Gymnasien zu Überhängen kommen. Diese Überhänge werden in der Verteilungskonferenz ausgeglichen. Dieser Platz ist für das Kind ein sicherer Platz. Erst nach dem Ende dieser einheitlichen Anmeldefrist (17. März 2017) entscheiden die Schulen über die Aufnahme. Wenn die Schule das Kind aufnehmen kann, behält diese den Originalanmeldeschein. Die Eltern bekommen von der Schule eine Ausfertigung mit der Bestätigung über die Aufnahme Was müssen Sie zur Anmeldung an der Schule mitnehmen?
Allgemeine Informationen auf Homepage der Stadt Bonn Internet der Stadt Bonn: http://www.bonn.de - Suchbegriff “Bildungsberater” eingeben Sie finden eine Liste von Einträgen, unter anderem
Das Anmeldeverfahren von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verläuft gleichzeitig mit dem Anmeldeverfahren für Kinder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.
Geschrieben von um am 03.11.2016 |