Stadtschulpflegschaft Bonn

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Eintrag vom:
23.03.2012

KGS Kettelerschule wird Gemeinschaftsgrundschule

Mit einer Mehrheit von 71 Prozent stimmten die Eltern der Katholischen Grundschule Kettlerschule in Dransdorf für eine Umwandlung zur Gemeinschaftsgrundschule. Im Gegensatz zur KGS Buschdorf wo seinerzeit die Umwandlung an der notwendigen Mehrheit scheiterte, erreichten die Antragsteller der schulinternen Initiative “Pro Gemeinschaftsgrundschule” die notwendige zwei Drittelmehrheit zur Umwandlung ab dem neuen Schuljahr. Der Prozeß ist allerdings erst mit der Zustimmung durch die Bezirksregierung abgeschlossen und vollzogen. Weitere Informationen zur Umwandlung und zur Bekenntnischule finden Sie bei der Initiative “Kurze Beine – Kurze Wege”

Geschrieben von Administrator am 23.03.2012


Eintrag vom:
21.10.2011

Bürgerantrag zur Änderung des Verfahrens zur Schulartänderung

Nachdem die Elterninitiative “Ortsnahe Grundschule Buschdorf” trotz überwältigender Mehrheiten zwei mal in Folge knapp gescheitert ist beim Versuch, die Katholische Grundschule Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, reichten Mitglieder der Initiative einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn ein.
Gefordert wird eine Änderung des Verfahrens zur Schulartänderung, um eine Umwandlung zu erleichtern.

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Geschrieben von Administrator am 21.10.2011


Eintrag vom:
11.07.2011

Gegen religiös begründete Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen in NRW!

Unterstützen Sie die Anliegen der Initiative “Kurze Beine – kurze Wege”!

Die Bonner Initiative “Kurze Beine - kurze Wege”  fordert Politik und Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen auf, die geltende Praxis an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen zu reformieren, um folgenden Kriterien Geltung zu verschaffen:

  • Das Aufnahmerecht von Kindern an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule soll unabhängig von ihrem Bekenntnis und von Glaube und Herkunft ihrer Eltern sein.
  • An allen öffentlichen Schulen soll die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen sein.
  • Für Kinder an öffentlichen Schulen soll gelten, dass sie keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören.

Beteiligen Sie sich an der Online Unterschriftenaktion

Geschrieben von Administrator am 11.07.2011


Eintrag vom:
18.05.2011

Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

Alle Jahre wieder – Gleiche Frage, gleiche Antwort:
KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?

Der Elternwille ist eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Eltern will, dass die Buschdorfer Grundschule als Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder des Ortsteils da ist. Bei zwei Abstimmungen 2010 und 2011 sprach sich die absolute Mehrheit aller Eltern für eine Umwandlung der KGS in eine GGS aus.

Und dennoch, es waren nicht genug Stimmen. Selbst 81% aller abgegebenen Stimmen wie in 2010 sind nicht genug für einen erfolgreichen Umwandlungsbeschluss. Laut Schulgesetz müssen 2/3 aller Eltern zustimmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung Kinder auf der Schule haben. Wer nicht zur Abstimmung kommt, stimmt praktisch gegen eine Umwandlung. So fehlten 2010 genau 13 von insgesamt 204 Stimmen zur erforderlichen 2/3-Mehrheit aller Stimmberechtigten. 2011 waren es 26 von 212 Stimmen, die fehlten.

Die im Schulgesetz verankerte Regelung verkommt zum Bestandsschutz für Bekenntnisschulen, statt dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen. Wir fordern die Politik auf, sich der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts zu stellen und die Regelungen rund um Bekenntnisschulen in NRW entsprechend anzupassen.

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Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten der Initiative Kurze Beine - kurze Wege

Geschrieben von Administrator am 18.05.2011


Eintrag vom:
28.02.2011

Alte Zöpfe abschneiden

In einem offenen Brief [pdf 575KB] fordert die Initiative “Kurze Beine - kurze Wege” die Landesregierung auf, widerrechtliche und diskriminierende Regelungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen aufzuheben. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei insgesamt ca. 3200 öffentlichen Grundschulen rund 1000 katholische und 100 evangelische Bekenntnisgrundschulen. Sie alle sind zu 100% staatlich finanziert.

Konkret fordert die Initiative:

  1. Wohnortnähe und Geschwisterkind-Eigenschaft müssen auch an Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen oberste Aufnahmekriterien sein. Der renommierte Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum schreibt hierzu: “Insgesamt enthalten §§ 1 AO-GS, 1 APO-S I für das Aufnahmeverfahren abschließende Regelungen, so dass weitere, nicht aus diesen Regelungen hervorgehende Aufnahmekriterien nicht zulässig sind. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen. Die anders lautende Regelung in Nr. 1.23 S. 4 VVzAO-GS ist - wie auch die der Verwaltungsvorschrift entsprechende Behördenpraxis - rechtswidrig.” Die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist daher unverzüglich zurücknehmen.
  2. Die rechtlichen Vorgaben für die Erteilung von Religionsunterricht müssen auch an Bekenntnisgrundschulen eingehalten werden. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz legt eindeutig fest: “An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet.” (§ 26 VII). Tatsächlich wird an den meisten Konfessionsgrundschulen ausschließlich Unterricht im Schulbekenntnis erteilt, obwohl es längst keine Bekenntnishomogenität der Schülerschaft mehr gibt. Die obligatorische Bekenntniserklärung bei Einschulung schränkt die Religionsfreiheit insbesondere für nichtkatholische Kinder faktisch ein und ist rechtlich fragwürdig.
  3. Die fachliche Eignung und nicht die Konfessionszugehörigkeit muss das entscheidende Kriterium für die Besetzung von Schulleitungsstellen sein. Derzeit sind rund 700 Leitungsstellen an Grundschulen in NRW unbesetzt. Viele davon an katholischen Bekenntnisschulen, weil keine katholischen Bewerber/innen gefunden werden. Oft stehen qualifizierte konfessionsfremde Bewerber/innen zur Verfügung, die in vielen Fällen jahrelang komissarisch die Schulleitung übernehmen. Letztlich werden ihre Bewerbungen immer abgelehnt, wenn sie nicht der Schulkonfession angehören. Aktuell ist hierzu im Landtag eine Petition anhängig. Darüber hinaus haben Grundschullehrkräfte je nach Konfession unterschiedlich gute Anstellungschancen und Freiheiten bei der Stellenwahl.
  4. Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen muss erleichtert werden, um dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen. Die Regelung, wonach zwei Drittel aller abstimmungsberechtigten Eltern der Umwandlung zustimmen müssen, wird in vielen Fällen zu einem unüberwindlichen Hindernis. Die Stimmen von Eltern, die nicht zur Wahl gehen, werden bei der jetzigen Regelung als Gegenstimme gezählt. Außerdem können nur Eltern, deren Kinder sich an der Grundschule befinden, darüber abstimmen, nicht aber Eltern, deren Kinder zum Schuljahr eingeschult werden. Eine Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Eltern oder eine einfache Mehrheit aller Eltern sollte ausreichen, um den Elternwillen zu dokumentieren und eine breit akzeptierte und dauerhafte Entscheidung herbei zu führen.


In ihrem Brief, der an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, an die Schulministerin Sylvia Löhrmann und an den Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider gerichtet ist, kritisiert die Initiative, dass die gegenwärtige Praxis an Bekenntnisschulen im Widerspruch zu den klaren Regelungen des Schulgesetzes steht und außerdem Kinder wie Lehrkräfte aufgrund ihres Glaubens bevor- oder auch benachteiligt. An staatlichen Grundschulen ist eine solche Praxis nicht vertretbar! Nach Ansicht der Initiative wirkt dies dem Bestreben nach Integration und auch Inklusion entgegen. Der regelmäßig deutlich geringere Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an Bekenntnisgrundschulen dokumentiert diese Trennung unmissverständlich. Die Initiative fordert die Landesregierung auch angesichts der landesweit bestehenden Diskussionen auf, die Problematik zu lösen: „Wir sind uns sicher, dass sich die
meisten Menschen in Nordrhein-Westfalen wünschen, dass diese alten Zöpfe endlich abgeschnitten werden. Dies gilt auch für die gläubigen Menschen in unserer Initiative, die sich auf Grund ihrer christlichen Überzeugung gegen die Ausgrenzung von Kindern und die Benachteiligung von Lehrkräften aufgrund ihres Bekenntnisses wenden.“

Offener Brief an die Landesregierung [pdf 575KB]
Initiative “Kurze Beine - kurze Wege”
Pressekontakt und weitere Informationen:
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Max Ehlers, Tel. 01578/4880279

Geschrieben von Administrator am 28.02.2011


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