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Eintrag vom:
20.05.2009

Sachstand zur Aufnahmeregelung an Grundschulen

Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: Aufnahmepraxis an Konfessionsgrundschulen nach der Abschaffung der Schulbezirksgrenzen

Grundlage für die Stellungnahme ist allerding die Landesdrucksache 14/9050 (Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Hendricks vom 18.03.09)

Geschrieben von Administrator am 20.05.2009


Eintrag vom:
20.05.2009

Aufnahmeregelung an Konfessionsgrundschulen in Bonn

Die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen durch die Landesregierung und die aktuelle Erlassregelung bevorzugt die konfessionell gebundenen Grundschulen. Der grundsätzliche Anspruch auf Aufnahme in die dem Wohnort des Kindes nächstgelegenen Grundschule wird hierdurch unterlaufen.
In einem Bürgerantrag fordern Bonner Bürger von der Kommune und der Landesregierung: auch nach Abschaffung der Schulbezirksgrenzen müssen die konfessionell gebundenen Grundschulen weiterhin Kindern aller Bekenntnisse und Nationalitäten aus der Nachbarschaft offen stehen!
Die bislang in Bonn bewährte Aufnahmepraxis, Schülerinnen und Schüler auch unterschiedlicher Bekenntnisse aus dem Wohnviertel in Konfessionsgrundschulen aufzunehmen, muss erhalten bleiben. Bei der Platzvergabe soll weiter die Devise gelten: Kurze Beine, kurze Wege!

Inhalt des Bürgerantrages

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik: Anmeldeverfahren (an Grundschulen)

Geschrieben von Administrator am 20.05.2009


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