Stadtschulpflegschaft Bonn

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Eintrag vom:
25.03.2010

Katholische Grundschule Buschdorf bleibt Bekenntnisschule!

Die katholische Grundschule Buschdorf bleibt Bekenntnisschule. Das Schulamt der Stadt Bonn weist darauf hin, dass die für eine Umwandlung erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande gekommen ist. Vom 22. bis 24. März hatten Eltern der Schülerinnen und Schüler der katholischen Grundschule Buschdorf über den Antrag von Eltern aus ihren Reihen auf Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule abgestimmt.

Bezogen auf die Gesamtschülerzahl von 204 waren mindestens 136 Ja-Stimmen für eine Umwandlung erforderlich. Von 152 Teilnehmern das sind immerhin 75% der Schulgemeinde stimmten 81% für die Umwandlung. Trotz des überwältigenden Votums für die Umwandlung reichten die 123 Stimmen nicht aus. Man fragt sich natürlich, warum der Gesetzgeber die Hürden für eine ‘Rückumwandlung’ in eine Gemeinschaftsgrundschule so hoch hängt. Offenbar will man die letzte Bastion der Bildungspolitischen Einflußnahme der Krichen vor der Erosion bewahren.

Die Entscheidung über die Feststellung des Auszählergebnisses bedarf der Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln, die die Schulverwaltung jetzt einholen wird. Sobald sie vorliegt, wird die Ablehnung der Umwandlung im Amtsblatt der Stadt Bonn öffentlich bekannt gemacht.

Geschrieben von Administrator am 25.03.2010


Eintrag vom:
15.03.2010

Eltern wählen : KGS oder GGS in Buschdorf

Elterninitiative an der Grundschule Buschdorf:

Im März wählen die Eltern der Grundschule Buschdorf, ob die katholische Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll.

Das formale Verfahren zur Schulartänderung sieht zwei Schritte vor (Schulgesetz NRW (11) §27):
1. Mindestens ein Fünftel der Eltern der Schülerinnen und Schüler beantragen die Änderung der Schulart.
2. Anschließend stimmen zwei Drittel der Eltern der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren für die Schulartänderung.
Der Prozess wird von der Schulleitung und vom Schulamt neutral begleitet. An der Grundschule Buschdorf ist der erste Schritt erfolgreich abgeschlossen. Nun kommt im März der zweite Schritt. Über den genauen Wahltermin werden die Eltern vom Schulamt der Stadt Bonn informiert werden.

Zitat aus einer Veröffentlichung der Elterninitiative:(weitere Informationen und ein Handout mit vielen Informationen über die Umwandlung in eine Grundschule bitte anfordern bei
Silvia Bärwaldt silbae"at"web.de)

Warum viele Eltern die Katholische Grundschule (KGS) in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umwandeln wollen!
„Aktion für eine ortsnahe Grundschule“.
Wir, die „Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf“, möchten unsere Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule (GGS) umwandeln,
- damit alle Kinder aus Buschdorf den gleichen Anspruch auf einen Platz an der Grundschule Buschdorf haben,
- weil die Grundschule in Buschdorf, so wie sie heute ist, eher die Kriterien einer GGS erfüllt als einer katholischen Bekenntnisgrundschule und
- weil Ortsnähe für ein selbstständiges Meistern des Schulwegs und für das Bilden sozialer Kontakte (nicht nur für Kinder) wichtig ist.

Welche Veränderungen ergeben sich nach der Umwandlung in eine GGS:
Im Aufnahmeverfahren ist Wohnortsnähe wichtiger als Religionszugehörigkeit.
Kein Kind aus Buschdorf wird bei der Aufnahme ausgegrenzt, die Schule ist offen für alle.
Die Zahl der Kinder mit sozialen Schwierigkeiten wird sich nicht durch Kinder von außerhalb Buschdorfs erhöhen, weil zukünftig Wohnortsnähe das wichtigste Kriterium ist (Buschdorf ist kein „sozialer Brennpunkt“).
Durch die Schulartänderung werden wir - wie in der Vergangenheit auch - die gleichen konfessionellen Verhältnisse (katholische, evangelische, muslimische und konfessionslose Kinder) in der Grundschule haben, weil dies den Verhältnissen Buschdorfs entsprach und entspricht.
In der Vergangenheit sind in der Grundschule alle Buschdorfer Kinder mit Migrationshintergrund aufgenommen worden. Es werden durch die Schulartänderung nicht mehr werden.
„Das, was hier gelebt wird, kann genau so bleiben, wenn die Schule eine GGS ist. Kein Gesetze zwingt uns etwas anderes zu leben.“ Der integrative Charakter der Schule und die gute Arbeit des Kollegiums können weitergeführt werden.
- Die Schulart KGS ist kein Garantie dafür, dass alles so bleibt wie es ist.
- Es können katholische, evangelische, muslimische oder konfessionslose Lehrer und Lehrerin eingestellt werden.

Geschrieben von kerstin.H am 15.03.2010


Eintrag vom:
23.12.2009

Elterninitiative “Kurze Beine - kurze Wege” mit eigener Homepage

Elterninitiative “Kurze Beine - kurze Wege”

Geschrieben von Administrator am 23.12.2009


Eintrag vom:
15.09.2009

Petition an den Landtag NRW eingereicht

Bonn, 14. September:
Am heutigen Montag wurde die Petition der Bonner Initiative “Kurze Beine - Kurze Wege” an den Landtag eingereicht, mit der eine schnellstmögliche Rückkehr zur alten Aufnahmepraxis an Bekenntnisgrundschulen gefordert wird. Nach Ansicht der Unterstützer ist es nicht vertretbar, dass Kinder aus der unmittelbaren Nachbarschaft einer zu 100 Prozent öffentlich finanzierten Bekenntnisgrundschule abgelehnt werden, weil ortsferne Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses vorgezogen werden müssen.
„Innerhalb von nur 3 Wochen konnte unsere Initiative weit über 500 Unterschriften sammeln. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die derzeitige Aufnahmepraxis in der Bevölkerung auf großes Unverständnis stößt“, so Max Ehlers, Mitglied der überparteilichen Initiative “Kurze Beine - kurze Wege”.
Nach übereinstimmender Bewertung von Juristen in der Initiative gibt es keine rechtliche Basis für die derzeitige Aufnahmepraxis an Bekenntnisgrundschulen. Eine Sonderbehandlung von Bekenntnisschulen hinsichtlich des Anmeldeverfahrens sei in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) nicht vorgesehen. Entsprechend müssen auch hier die Kriterien Geschwisterkinder, Schulweg, Besuch eines Kindergartens in der Nähe etc. gelten. Dr. Birgit Wolz betont: „Eine Bevorzugung von Bekenntniskindern ist im Schulgesetz nicht vorgesehen. Die Verwaltung ist nicht befugt, unter Berufung auf die Verfassung Regelungen zu schaffen, die nicht direkt aus dem Schulgesetz hergeleitet werden können. Wenn also die Bevorzugung von Bekenntniskindern gewollt ist, muss der Gesetzgeber das Schulgesetz entsprechend ändern.“
Nach Aufhebung der Schulbezirksgrenzen wurden die Bekenntnisgrundschulen Anfang des Jahres im bereits laufenden Anmeldeverfahren aufgrund eines Erlasses des Schulministeriums dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten Kinder des jeweiligen Bekenntnisses bevorzugt aufzunehmen. Fünf katholische Bonner Bekenntnisgrundschulen mussten daraufhin zu diesem Schuljahr Kinder ablehnen, weil sie nicht katholisch getauft waren.
Die Mitglieder der Initiative hoffen, dass der Petitionsausschuss ihr Anliegen parteiübergreifend unterstützt.Der Bonner Stadtrat hatte zuletzt in seiner Schulausschusssitzung am 1. September über alle Fraktionsgrenzen hinweg das Anliegen eines entsprechenden Bürgerantrages von Molly Spitta und Beatrix Buttler unterstützt. Da jedoch das Land für die Regelung verantwortlich ist, kann die Stadt Bonn das Verfahren nicht direkt beeinflussen. Daher hofft die Initiative “Kurze Beine - kurze Wege” auf eine rasche Lösung durch die Landesregierung.
Astrid Engels, betroffene Mutter aus dem letzten Anmeldeverfahren, rät Eltern zukünftiger Erstklässler, im Fall eines Anmeldeüberhangs unmittelbar nach Schulanmeldung durch Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz Klage beim Verwaltungsgericht in Köln einzureichen, um sicher zu stellen, dass die Schule Plätze erst dann vergeben darf, wenn das Verwaltungsgericht über den Fall entschieden hat. Derzeit bleibe betroffenen Eltern in solchen Fällen bedauerlicherweise nur diese Möglichkeit, um einen Platz an der wohnortnächsten Bekenntnisgrundschule zu erwirken.
Rückfragen richten Sie bitte an.
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Pressemitteilung als Download [pdf 31KB]

Geschrieben von Administrator am 15.09.2009


Eintrag vom:
03.09.2009

Breite Unterstützung für Bürgerantrag im Schulausschuss

Das Bürgerantragsziel, alle Grundschulen für alle Kinder im Wohnviertel offen zu halten, war in der gestrigen (Dienstag, 01. September) Schulausschusssitzung sehr erfolgreich!!!

Die vorgesehene Resolution, wie von FDP, SPD, Grüne/Bündnis 90 und Bürgerbund Bonn eingebracht, wurde in dieser Form zwar nicht verabschiedet, dafür einigten sich nach einer Sitzungsunterbrechung die Ratsfraktionen - auch die CDU - aber mehrheitlich darauf, dass die Landesregierung nun von allen Fraktionen im Rat der Stadt Bonn aufgefordert wird, sicherzustellen, dass jedes Kind weiterhin die nächstgelegene Grundschule besuchen kann!!!

Des weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob eine Regelung verfassungskonform ist, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die wohnortnächste Bekenntnisgrundschule gilt.

Sowohl die Familiendezernentin als auch CDU Vertreter, die der Resolution nicht zustimmen wollten, bemühten sich in der Sitzungsunterbrechung uns Teilnehmern auf der Zuschauertribüne deren grundsätzliches Dilemma klarzumachen. Deutlich wurde erneut, dass sie inhaltlich mit dem Anliegen des Bürgerantrag völlig einverstanden sind und dass sie die derzeitige Aufnahmeregelung - auf Grundlage des Erlasses - ebenfalls nicht akzeptieren.

Auch der Vertreter der Stadtschulpflegschaft, Dr. Dutz, unterstützte unser Anliegen noch einmal ausdrücklich und betonte wie wichtig es auch unter dem Integrationsaspekt sei, dass alle Kinder die nächstgelegene Grundschule besuchen können.

Mit freundlichen Grüßen
Molly Spitta und Beatrix Buttler

Geschrieben von Administrator am 03.09.2009


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