| Eintrag vom: 02.02.2012 |
Neue Ausbildungsordnung GrundschuleIndividualisierung der Lernprozesse berücksichtigen Pressemitteilung VBE NRW 02.02.2012 Im Sinne der eigenverantwortlichen Schule bewertet Udo Beckmann, Landesvorsitzender Verband Bildung und Erziehung, die Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule, die gestern vom Schulausschuss auf den Weg gebracht worden ist, als positiv. „Der VBE begrüßt es, dass künftig bis einschließlich der 3. Klasse auf Ziffernoten in den Zeugnissen verzichtet werden kann. Denn eine schematische Leistungsbewertung mit Noten widerspricht eindeutig der pädagogischen Arbeit und den didaktischen Konzepten in der Grundschule.“ Die Arbeit der Schülerinnen und Schüler mit individuellen Arbeits- bzw. Förderplänen, das Beobachten der Lernentwicklungen sowie die dafür jeweils individuell notwendigen Anstrengungen könnten durch beschreibende Aussagen wesentlich treffender als durch Ziffernoten dokumentiert werden. Aus diesem Grund befürworte es der VBE, dass die Schulkonferenz nun selbst entscheiden kann, ob das Versetzungszeugnis am Ende der zweiten Klasse und die Zeugnisse in der dritten Klasse zusätzlich zur Leistungsbeschreibung in Berichtsform auch Noten enthalten sollen. Beckmann abschließend: „Es wäre nur konsequent, auch in Klasse 4 auf Noten bei der Leistungsbewertung und in den Zeugnissen zu verzichten. Alles andere würde einen pädagogischen Bruch bedeuten.“ Geschrieben von Administrator am 02.02.2012 |
| Eintrag vom: 01.02.2012 |
Grundschulen können bis Klasse 3 wieder Konzepte zur Leistungsbewertung ohne Ziffernoten nutzenPressemitteilung MSW 01.02.2012 Der Schulausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat heute eine Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule auf den Weg gebracht. Künftig soll die Schulkonferenz als oberstes Mitwirkungsgremium wieder darüber entscheiden können, ob das Versetzungszeugnis am Ende der zweiten Klasse und die Zeugnisse in der dritten Klasse zusätzlich zur Leistungsbeschreibung in Berichtsform auch Noten enthalten sollen. Voraussetzung für einen entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz ist ein von der Schule erarbeitetes alternatives Konzept zur Leistungsrückmeldung ohne Noten, das mit den Eltern abgestimmt ist. Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Damit erhalten Schulen – wenn sie es wollen - wieder die Möglichkeit, über Jahre erprobte und bewährte pädagogische Konzepte zur Leistungsbewertung ohne Noten einzusetzen. Wir verankern die Entscheidungskompetenz nun vor Ort, das folgt dem Leitgedanken einer selbstständigen Schule.“ Die Änderung der Ausbildungsordnung trägt den Erkenntnissen aus dem von der Vorgängerregierung durchgeführten Schulversuch „Leistungsbewertung ohne Ziffernzeugnisse“ (LUZI) an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen Rechnung und ermöglicht die landesweite Übertragung in die Praxis. LUZI hatte vier Grundschulen (Wartburg-Schule in Münster als Trägerin des Deutschen Schulpreises, Paul-Schneider Schule in Münster, Rosenmaarschule in Köln, Arnold-von-Wied Schule in Bonn) ermöglicht, auf Noten in Zeugnissen bis einschließlich Klasse 3 zu verzichten und stattdessen fundierte und differenzierte pädagogische Leistungsbewertungen zu geben. Geschrieben von Administrator am 01.02.2012 |
| Eintrag vom: 28.06.2009 |
Pressemitteilung des Grundschulverbandes zum Thema Kopfnoten„Persönlichkeit passt in keine Note“ titelte die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) – und in der Tat: Zum Ende des Schuljahres bleiben die als „Kopfnoten“ bekannten Beurteilungen des „Arbeits- und Sozialverhaltens” in vielen Bundesländern ein Ärgernis. In neun Bundesländern erhalten Grundschulkinder auf ihren Zeugnissen neben den Fächernoten auch Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten - die sogenannten „Kopfnoten“: Der Grundschulverband stellt dazu fest: Der Grundschulverband fordert die neun Länder auf, auf Kopfnoten grundsätzlich zu verzichten und sie durch pädagogisch angemessene Rückmeldungen zu ersetzen.
Frankfurt/M, den 17.06.2009 Anlagen:
Geschrieben von Administrator am 28.06.2009 |