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Schulministerium erklärt: Aufnahmepraxis an Bonner Bekenntnisschulen ist rechtswidrig!

Pressemitteilung kurzebeinekurzewege.de/ 28.04.10
Auch nach Auffassung des Schulministeriums wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Kinder zu Unrecht an der ihnen nächstgelegenen Bekenntnisgrundschule abgewiesen. Wie das Schulministerium in seiner Stellungnahme zur Petition der Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ erläutert, haben Kinder, deren Eltern erklären, ihr Kind in dem Bekenntnis der Schule unterrichten und erziehen lassen zu wollen, gleiches Recht auf Aufnahme wie entsprechend getaufte Kinder.

Das Ministerium führt in dem Schreiben unter Berufung auf das Grundgesetz aus, dass Bekenntniskindern „solche gleichzustellen [sind], die ausdrücklich Unterrichtung und Erziehung in dem Bekenntnis wünschen“. In der Anweisung des Schulamtes Bonn vom Februar 2009 an die Bonner Bekenntnisgrundschulen wurde dieser Gleichstellungsgrundsatz nicht berücksichtigt. Astrid Engels ist fassungslos: „Bei der Anmeldung an der nächstgelegenen Grundschule haben wir schriftlich erklärt, dass wir die Erziehung und Unterrichtung im katholischen Bekenntnis wünschen. Trotzdem wurde unser Kind abgelehnt.“

Die Initiative begrüßt die Klarstellung durch das Schulministerium: Kinder wurden grundlos benachteiligt. Ein Schritt in die richtige Richtung ist damit getan. Das eigentliche Ziel der Initiative ist aber, dass Wohnortnähe und nicht Taufe oder eine Erklärung der Eltern das entscheidende Kriterium bei der Platzvergabe an allen öffentlichen Grundschulen wird. Die Juristin Dr. Birgit Wolz, Mitglied der Initiative, erklärt: „Das Schulgesetz gibt allen Kindern Anspruch auf Aufnahme in die wohnortnächste Grundschule. Schulen in kommunaler Trägerschaft, die 100% öffentlich finanziert sind, dürfen Bekenntniskinder nicht privilegieren.“

Die überparteiliche Initiative gläubiger und nichtgläubiger Bürger will auch weiterhin die Entwicklung verfolgen und Familien unterstützen, die sich bei der Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule ungerecht behandelt fühlen. Unter kurzebeinekurzewege.de/ finden sich fortlaufend aktuelle Informationen zum Thema.

Unabhängig von der Petition steht noch eine Reaktion der Landesregierung auf die Resolution der Stadt Bonn vom 1.9.2009 aus. Der Schulausschuss hatte eine Neuregelung gefordert, nach der das Bekenntnisprivileg nur für die wohnortnächste Bekenntnisschule gilt. Dann könnten ungetaufte, aber wohnortnahe Kinder einen Platz an ihrer Wunschschule auch dann erhalten, wenn wohnortferne Bekenntniskinder diesen Platz im Fall eines Anmeldeüberhangs für sich
beanspruchen.

HINTERGRUND

Nach Aufhebung der Schulbezirksgrenzen wurden die Bekenntnisgrundschulen Anfang 2009 im bereits laufenden Anmeldeverfahren aufgrund eines Erlasses des Schulministeriums dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten Kinder des jeweiligen Bekenntnisses bevorzugt aufzunehmen. Fünf katholische Bonner Bekenntnisgrundschulen mit Aufnahmeüberhang lehnten daraufhin nichtkatholische Kinder aus der Nachbarschaft zugunsten wohnortferner katholischer Kinder ab.

Weitere Informationen, unter anderem der vollständige Text des Antwortschreibens des Ministeriums sowie die Petition der Initiative unter www.kurzebeinekurzewege.de/

WEITERE INFORMATIONEN

Bei Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Max Ehlers, Tel. 0171/5402595
Astrid Engels, Tel. 0171/5504745

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Geschrieben von Administrator am 28.04.2010 um 09:05:11


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