Was bedeutet ‘gebundener Ganztag’ am Gymnasium?
Am 15.4.2008 hat die Landesregierung entschieden, bis zum 1.8.2010, jeweils beginnend in der fünften Klasse, zunächst 216 Gymnasien und Realschulen die Möglichkeit zu geben sich zu gebundenen Ganztagsschulen weiterzuentwickeln. Danach soll der Ausbau bedarfsgerecht fortgesetzt werden.
Mit Erlass vom 24.4.2009 hat das Schulministerium den inhaltlichen und finanziellen Rahmen des gebundenen Ganztags in der Sekundarstufe I definiert:
- Die verpflichtende Anwesenheit für alle Schülerinnen und Schüler umfasst nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz an drei Tagen einen Mindestzeitrahmen von sieben Zeitstunden, also in der Regel von 8 bis 15 Uhr.
- Darüber hinaus bietet die Schule für die Schülerinnen und Schüler, die nicht an selbst organisierten privaten Freizeitaktivitäten teilnehmen können, in freiwilligen Angeboten ausreichend neue Anregungen (von der Theatergruppe zur Schülerfirma).
- Zusätzliche Förderangebote und Hausaufgabenbetreuung bieten wichtige Unterstützung, um Leistungsrückstände zu vermeiden und Belastungen außerhalb des schulischen Ganztags zu minimieren.
- Da Hausaufgaben weitgehend in den Ganztag verlagert werden, bleibt genügend Zeit für eigene Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule.
- Die Schulen erhalten für den Ganztag einen 20% igen Lehrerstellenzuschlag, der bis zu einem Drittel für die Mitwirkung außerschulischer Partner, beispielsweise aus Jugendhilfe, Kultur und Sport, aber auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer oder Schülertutorinnen und Schülertutoren verwandt werden kann.
Geschrieben von Administrator am 19/02 um 11:53:59
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