Wahlprüfsteine SSP - Antworten Silvia Löhrmann (Bündnis90/Die Grünen)
- Welche Rolle spielen nach den Plänen Ihrer Partei in einer künftigen Schulstruktur in NRW die Haupt- und Realschulen?
Landesweit werden Hauptschulen immer weniger von den Eltern als Schulform für ihre Kinder gewählt, deshalb müssen immer mehr Hauptschulen schließen. Auch bei den Realschulen beginnt der Prozess der zurückgehenden Schülerzahlen. Wir wollen den Kommunen die Freiheit geben, mit Kooperationen und anderen Modellen auf die Entwicklung zu reagieren und Bildungsgänge zusammenzuführen. Wichtig ist, längeres gemeinsames Lernen in anregenden Lernmilieus und hohem fachlichen Niveau zu ermöglichen und Angebote zu machen, die die Bildungslaufbahnen länger offenhalten. Darauf achten Eltern verstärkt. Jüngstes Beispiel ist die Profilschule Ascheberg.
http://www.ascheberg.de/fileadmin/Dateien/Dateien_Ascheberg/pdf/Brosch_Einzelseiten__2_.pdf
- Wie sieht die Zukunft der Gesamtschulen aus? Wird das Gesamtschulangebot weiter ausgebaut?
Ja, dort wo Eltern es wünschen, sollen neue Gesamtschulplätze bzw. neue Gesamtschulen gegründet werden. In NRW gibt es in über 30 Kommunen Elterninitiativen dazu. Landesweit müssen regelmäßig mehr als ein Drittel der Kinder, die eine Gesamtschule besuchen wollen, abgelehnt werden mangels Kapazität. Die schwarz-gelbe Landesregierung war sehr restriktiv und hat Neugründungen erschwert und z.B. Ganztag vorenthalten und Gemeinamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen untersagt.
- Aktuell wird die Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 an den Gymnasien in NRW diskutiert. Werden Sie die Wahlfreiheit flächendeckend umsetzen und wenn Ja, wie soll die Wahlfreiheit umgesetzt werden?
Ja, wir wollen, dass die Schulen selber entscheiden, ob sie das Abitur nach 12 oder 13 Jahren anbieten wollen, oder sogar beides. Je nach Größe der Schule sind pädagogische Konzepte möglich, vom G8- oder G9-Zug oder auch jahrgangsübergreifende Modelle. Mit einem anderen Modell macht gerade das Vorzeigeinternat Schloss Salem von sich reden:
“In Absprache mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg wird ab dem Schuljahr 2010/2011 an der Schule Schloss Salem das Salemjahr, ein Aufbau-Programm für die gymnasiale Oberstufe, angeboten. Mit der Straffung des Schulstoffs im achtjährigen Gymnasium (G8) haben manche Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten. Studienleiter Manuel Schiffer erläutert: “Der akademische Druck ist für eine Reihe von Schülern zu hoch, um das konzentrierte Programm mit zufriedenstellenden Ergebnissen zu bewältigen. In einem zusätzlichen Jahr nach Klasse 10 wird daher Stoff der Mittelstufe noch einmal gründlich für die Kursstufe aufbereitet. Dieses Angebot des renommierten LEH-Internats am Bodensee richtet sich an Gymnasiasten und Realschüler, die nach dem Erwerb der mittleren Reife das Abitur anstreben, die sich aber aufgrund ihrer schulischen Laufbahn oder wegen der im G8 gestiegenen Anforderungen intensiver auf das Kurssystem vorbereiten möchten.”
- Wie wollen Sie die künftige finanzielle Ausstattung der Kommunen sicherstellen, vor allem bei wachsenden Aufgaben insbesondere der Bildungsinfrastruktur in den Schulen?
Wir machen Schluss mit der Politik auf Kosten der Kommunen, wollen einen Sanierungsfonds für die überschuldeten Kommunen und schlagen einen Bildungssoli vor: Ein Teil des Solidarbeitrags Ost kann mangels geeigneter Projekte in Ostdeutschland nicht mehr dort verausgabt werden und fließt in den Bundeshaushalt (23 Milliarden €). Wir wollen, dass dieses Geld gezielt für die Bildungsausgaben in Ländern und Kommunen eingesetzt wird, z.B. für die Sanierung der Gebäude oder den nötigen Umbau für Ganztag und Gemeinsamen Unterricht.
- Werden Sie den Schulen mehr Gestaltungsspielräume und finanzielle Eigenverantwortung geben?
Ja, wir wollen die Selbstständigkeit deutlich ausbauen. Schulen und Kommunen sollen mehr Entscheidungsspielräume erhalten. Schulen sollen darüber entscheiden, wen sie einstellen, wie sie den Unterricht organisieren. wie die Stundentafel und das Differenzierungsangebot aussehen und auf welche Weise sie Lerngruppen organisieren. Damit Schulen schneller, z. B. auf krankheitsbedingten Unterrichtsausfall, reagieren können, sollten zeitweise nicht besetzte Lehrerstellen “kapitalisiert” werden können; das gilt auch für die flexible Verwendung von Ganztagsmitteln, um z. B KünstlerInnen oder HandwerkerInnen zu beschäftigen. Vorraussetzung ist die Offenlegung und Transparenz des Mitteleinsatzes in der Schulkonferenz.
- Um den Lernstoff den Schülern in der verkürzten Zeit vernünftig vermitteln zu können, sind dringend kleinere Klassen notwendig. Welche Klassengrößen streben Sie für welche Schulform an und wie wollen Sie diese erreichen?
Grundsätzlich wollen wir die Demografieeffekte (Schülerrückgang) dazu nutzen, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Zusätzlich setzen wir Akzente, die sich der Aufgabe der Individualisierung des Lernens und die Wertschätzung der Vielfalt und Verschiedenheit von Kindern und Jugendlichen besonders widmen. Grundschulen sollen nicht mehr als 23 SchülerInnen je Klasse haben. Inklusive Klassen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen sollen nicht mehr als 20 SchülerInnen aufweisen. Die weiterführenden Schulen, sollen dabei eine Klassengröße von max. 25 SchülerInnen haben.
- Wie interpretieren Sie den Begriff ‚Länger gemeinsam Lernen‘?
Die Kinder werden nicht bereits im Alter von 9 Jahren auf verschiedene Schulformen verteilt, sondern bleiben in einer Klasse zusammen. Das bedeutet nicht, dass das an derselben Schule sein muss. Die Lerngruppe bleibt heterogen und starke und schwächere Schüler können voneinander profitieren. Entscheidend ist es, eine andere Lernkultur mit zu entwickeln, in der die Individualisierung des Lernens zum Prinzip wird. Kinder sollen nicht mehr im Gleichschritt lernen. Sie benötigen unterschiedliche Lernwege, individuelle Lernzeiten. Dass es möglich ist, bessere Leistungen, mehr soziales Miteinander und größere Lehrerzufriedenheit zu stiften mit diesem anderen Lernen, zeigen besonders die Schulen, die mit dem deutschen Schulpreis ausgezeichnet wurden. Übrigens ist an diesen Schulen auch die Willkommenskultur gegenüber Eltern ein wesentlicher Bestandteil des Schullebens.
- Wie soll Inklusion/gemeinsamer Unterricht an den Schulen umgesetzt werden?
Seit 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Alle Bundesländer stehen vor der Aufgabe, ihre Schulgesetze entsprechend der neuen gesetzlichen Grundlage weiter zu entwickeln und zu konkretisieren. Die UN-Konvention fordert - auch wenn dies in der deutschen Übersetzung nicht berücksichtigt wurde - ein „inclusive education system“. Ein solches inklusives Bildungssystem unterscheidet sich von einem integrativen System. Die integrative Pädagogik strebt die Eingliederung der aussortierten Schülerinnen und Schüler an. Eine inklusive Pädagogik hingegen sortiert erst gar nicht aus. Inklusion bedeutet, dass Strukturen und Didaktik von vornherein auf die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler und individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet sind. Notwendig ist deshalb eine Neuorientierung in der sonderpädagogischen Förderung, die die gegenwärtige integrative Phase als Übergangsphase zu einem vollständig inklusiven Bildungssystems des gemeinsamen Lernens bis zum Ende der Pflichtschulzeit betrachtet. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf volle Teilhabe an der Gesellschaft. Voraussetzung und Element dieser Teilhabe ist ihre volle Integration in das allgemeine Schulwesen.
Seit Jahrzehnten setzen sich Eltern von Kindern mit Behinderungen nachdrücklich dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die volle Teilhabe am Unterricht der allgemeinen Schule ermöglicht wird. Wir wollen, dass der unwürdige Bettelgang der Eltern um einen Integrationsplatz ein Ende hat. Kinder brauchen den uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Inklusion.
Ein gemeinsamer Unterricht wirkt sich deutlich positiv auf die Leistungs- und Intelligenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus und fördert die sozialen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler. Es ist deshalb notwendig, die sonderpädagogische Förderung in der Schule im Sinne der Inklusion so umzugestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen optimal gefördert werden können. Dabei muss sichergestellt werden, dass bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern kein Qualitätsverlust eintritt. Die Ressourcen und die Kompetenzen der Fachkräfte der Förderschulen müssen erhalten und weiterentwickelt und schrittweise in die allgemeinen Schulen überführt werden. Erforderlich ist dazu auch eine Fortbildungsoffensive in der Lehrerfortbildung: Alle Lehrkräfte sollen Kinder und Jugendliche mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen unterstützen können, aber weiterhin braucht es spezialisierte Förderlehrkräfte, die mit ihren besonderen Kenntnissen die Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen begleiten und andere Lehrkräfte hierin anleiten. Alle allgemeinen Schulen sollen dazu befähigt werden, sich zu öffnen und mit der Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler konstruktiv umzugehen. Die Verwirklichung des Rechtsanspruches der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen muss mit einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen einhergehen.
Die von der derzeitigen Landesregierung ins Leben gerufenen Kompetenzzentren werden entsprechend diesem Inklusionsplan in die Entwicklung einbezogen. Kompetenzzentren werden zu Orten der Lehrerfortbildung und Beratung. Eine Vernetzung mit den Inklusions-Fachverbänden und Elterninitiativen soll zudem eine fachgerechte Elternberatung gewährleisten. Die allgemeine Schule ist der Regelförderort. Da sich das Schulsystem auf das Inklusionsziel hin entwickeln muss, werden Eltern noch weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen können.
Für den mit diesem Prozess verbundenen Paradigmenwechsel ist es erforderlich, regionale Gesamtkonzepte sonderpädagogischer Förderung zu entwickeln, bei denen eine enge und systemübergreifende Kooperation der unterschiedlichen schulischen und außerschulischen Partner erfolgt. Es ist zielführend, möglichst eng trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten Schulentwicklungs-, Jugendhilfe- und Sozialplanung abzustimmen und dabei auch Maßnahmen wie medizinisch-therapeutische Unterstützungsangebote, Integrations¬assistenzen, Maßnahmen der Jugendhilfe, Agenturen für Arbeit zu berücksichtigen.
Die neue Landesregierung muss deshalb unverzüglich die folgenden Aufgaben angehen:
- unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten (Kommunale Spitzenverbände, Ersatzschulträger, Landschaftsverbände, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger, Kirchen, Eltern, Lehrerverbände, weitere gesellschaftlicher Kräfte) und mit wissenschaftlicher Begleitung eine Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung zur Umsetzung der UN-Konvention im schulischen Bereich vornehmen;
- das Transformationskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW vorlegen, mit dem Ziel, den sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulen zu gewährleisten;
- die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen massiven Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen und eine entsprechende Fortbildungsinitiative auflegen;
- Schulen und Schulträger aktiv bei der Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts (GU) und von integrativen Lerngruppen beraten und unterstützen;
- eine Initiative zur Beförderung der Akzeptanz des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen und in der Öffentlichkeit auflegen.
In welchem Zeitraum wollen Sie welche „Inklusions-Quote“ erreichen?
Im Rahmen einer Landtagsanhörung zu einem Grünen Antrag wurde ein Zeitraum von ca. 10 Jahren beschrieben, um in einem sorgsamen Prozess insgesamt Inklusion zu entwickeln. Heute haben lediglich 15% der Kinder mit Handicaps einen Platz im Gemeinsamen Unterricht. 85% werden in Sondereinrichtungen beschult. Ziel ist es, dieses Verhältnis von GU zu Förderschulen von heute mindestens umzukehren.
Wie viel Geld wollen Sie für die Umsetzung von Inklusion in Schulen zusätzlich investieren?
Die Mittel, die zurzeit für SonderpädagogInnen an Förderschulen zur Verfügung stehen, müssen schrittweise zum GU umgewidmet werden. Zusätzlich ist eine 10%ige Ressource für die Mehraufwendungen im Rahmen der Umstellung nötig. Die Ressourcen aus dem Bereich Schule, Jugendhilfe, Sozialgesetz müssen ohne bürokratischen Aufwand zusammengeführt werden.
Haben Förderschulen nach den Vorstellungen Ihrer Partei eine Zukunft?
(vgl. 9.). Es gibt übrigens auch Förderschulen, die sich öffnen und ein Schulangebot für alle werden wollen. Als erfolgreiches Vorbild ist die Waldhofschule Templin zu nennen,
Unterstützen Sie das Anliegen der Eltern, die Kopfnoten aus den Abschlusszeugnissen wieder abzuschaffen, wie es in allen anderen Bundesländern der Fall ist.
Ja, Kopfnoten sind ungerecht und ein falsches Instrument. Sie helfen nicht, das Arbeits- und Sozialverhalten zu entwickeln und beanspruchen Lehrerarbeitszeit, die besser in individuelle Förderung investiert wäre. Wir wollen die Kopfnoten umgehend abschaffen.
Das OGS-Angebot hat sich in vielen Kommunen in NRW zum Erfolgsmodell entwickelt. Werden Sie das OGS-Angebot landesweit weiter ausbauen?
Ja, aber vor allem muss die OGS-Förderung angepasst werden. Die Mittel für Personal, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, wurden seit 2003 nicht angepasst, trotz gestiegener Personalkosten. Das führte zur Verschlechterung der Qualität.
- Ist der gebundene Ganztag in der Grundschule für Sie eine Perspektive für die kommenden Jahre?
Grundsätzlich gilt für den Ganztag:
Der Ganztag ist ein Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler. Er ist das “Zeitgefäß”, das ein anderes, individualisiertes Lernen und ein intensives Miteinander möglich macht. Davon profitieren alle Schülerinnen und Schüler, die leistungsstarken wie die leistungsschwächeren. In besonderem Maße trägt der Ganztag für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu mehr Chancengleichheit bei.
Deshalb plädieren wir auch für den gebundenen Ganztag in der Grundschule. Schulaufgaben können dann auch Schulaufgaben sein und werden nicht als Hausaufgaben in Familie und Nachhilfe ausgegliedert. Die Zeit nach der Schule muss frei sein für andere Aktivitäten. Weitere Betreuungsangebote können sich bei Bedarf anschließen.
Werden Sie den gebundenen Ganztag an den Gymnasien mit dem Ziel eines flächendeckenden Angebotes weiter ausbauen?
Ja, gerade G8 hat gezeigt, dass das Gymnasium von heute dringend den Ganztag braucht. Wir wollen aber für einen flexiblen Einstieg sorgen und sicherstellen, dass vielfältige kulturelle Angebote, Theater, Musik und Sport gewährleistet sind.
Werden Sie den Ausbau des Ganztags auch an den Gesamtschulen unterstützen?
Gerade der pädagogische Ansatz der Gesamtschulen setzt auf den Ganztag. Deshalb kritisieren wir, dass neu gegründeten Gesamtschulen kein Ganztag genehmigt wurde. Das war eine ideologisch motivierte Haltung der schwarz-gelben Gesamtschulgegner zu Lasten der Kinder. Diesen Unfug würden wir bei einer eventuellen Regierungsbeteiligung sofort beenden.
Zurzeit müssen die Eltern die Kosten für das in den Schulen angebotene Mittagessen im Gegensatz zu den Mensen an den Universitäten in voller Höhe allein tragen. Eine Bezuschussung zumindest über die Personalkosten ist notwendig. Soll für Kinder bedürftiger Eltern ein kostenloses Angebot analog zu den OGSen z.B. über eine Fondslösung eingerichtet werden?
Wir möchten, dass Kinder aus einkommensarmen Familien von Beiträgen befreit werden, das gilt für das Essen in Kita und Schule genauso wie bei den Eigenbeiträgen der Lernmittel. Wir sehen hier das Land in der Pflicht, die Mehrkosten zu tragen. - Grundsätzlich streben wir an, KiTas und Schulen den Hochschulmensen steuerlich gleichzustellen (Umsatzsteuerbefreiung!).
Schulreformen wie G8 oder Inklusion erfordern neue moderne Lern- und Lehrmethoden und damit verstärkt Lehrerfortbildung. Wie werden Sie sich für Lehrerfortbildung einsetzen?
Wir brauchen eine Fortbildungsoffensive, die LehrerInnen in die Lage versetz, mit den neuen Aufgaben und den Herausforderungen des Wandels der Schullandschaft umzugehen. Diese wollen wir sicherstellen. (s. auch weiter oben)
- Welchen Stellenwert räumen Sie der Elternmitwirkung in Bildungsfragen ein? Wie wollen Sie die Eltern einbinden? Welche Tipps können Sie Eltern geben, um sich Gehör zu verschaffen
Wir setzen uns für die Wiedereinführung der Drittelparität ein, die die schwarz-gelbe Landesregierung gleich nach Regierungsantritt außer Kraft gesetzt hat.
In den Schulen wollen wir eine Feedback-Kultur entwickeln, die die Eltern als kompetente Bildungspartner wahrnimmt und wo es nötig ist, auch eine intensive Elternbildung ermöglicht. In allen Kommunen sollten Eltern in den Schulausschüssen vertreten sein.
Auf Landesebene möchten wir eine demokratisch gewählte, sich von den Kommunen über die Bezirke bis auf die Landesebene aufbauende Interessenvertretung der Eltern schaffen: einen schulformübergreifenden Landeselternrat, wie er z. B. seit langem erfolgreich in Baden-Württemberg arbeitet und den Eltern eine Stimme statt eines vielstimmigen Chores privater Elternvereine gegenüber der Landesregierung gibt.
Dieser Landeselternrat soll analog zur LandesschülerInnen-Vertretung ein Geschäftsstelle erhalten.
Sehr geehrte Frau Löhrmann, herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Geschrieben von Administrator am 28.04.2010 um 09:28:10
Alle Einträge aus der Kategorie: Die Grünen
Seite 1 von 1 Seiten
- Top
- © 2012 Stadtschulpflegschaft Bonn