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Eintrag vom:
20.02.2009

Jugenschutz im Internet !

Sprechen Sie mit den eigenen Kindern auf Augenhöhe

( Autorin: Gesa Maschkowski - Bericht zur Veranstaltung der Schulpflegschaft des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums am 22.01.2008 zum Thema “Gefahren im Internet” - Referent Klaus Schmitz, Kommissariat Vorbeugung PP Bonn)


Mit dem Internet ist genauso wie mit dem Straßenverkehr, sagte Polizeioberkommissar Klaus Schmitz aus Bonn, es gibt Regeln dafür und Erwachsene müssen ihre Kinder beim Suchen, Entdecken und Nutzen des Internets unterstützen. Einen Laptop mit W-LAN ins Kinderzimmer zu stellen und die Kinder damit alleine zu lassen hält Schmitz für gefährlich, denn Straftaten im Internet sind leider Alltag, berichtete er. Nach der GIM-Studie, Jugend-Information-Medien, bekam bereits jeder zehnte Jugendliche pornografische oder Gewalt darstellende Fotos auf sein Handy, 29 % berichteten, sie hätten mitbekommen, wie Gewalthandlungen mit dem Handy aufgenommen wurden (happy slapping). Das Strafgesetzbuch enthält dazu klare Regelungen.
Zu Straftaten im Internet gehören:

  • die Verbreitung von nationalsozialistischem Propagandamaterial,
  • Beleidung, üble Nachrede, Drohungen,
  • Verunglimpfung des Staates und der Verfassungsorgane,
  • pornografische Inhalte,
  • jugendgefährdende und grob anstößige sexuelle Inhalte,
  • öffentliche Aufforderungen zu Straftaten, zum Beispiel zum Bau von Waffen oder die Anleitung zum Billigen von Straftaten.

Diese Vorschriften sind allerdings nur für deutsche Internetseiten gültig. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, gegen Internetseiten von amerikanischen oder österreichischen Betreibern vorzugehen, zum Beispiel gegen die Veröffentlichung von Propagandamaterial auf der Videoplattform Youtube.

Thema Urheberrecht:

Es gibt einen großen Unterschied zwischen Software, Musik und Video, stellte Schmitz klar. Von Software darf man nur eine einzige Sicherheitskopie ziehen, es sei denn man nutzt freie Software wie Open Office. Strafbar ist in diesem Zusammenhang auch das Knacken des Kopierschutzes oder das Verbreiten von entsprechenden Software-Werkzeugen.
Privatkopien von Musik- und Videodateien hingegen sind erlaubt. Das heißt, jeder kann eigene CDs gut sieben bis zehnmal kopieren und an Freunde und Bekannte weitergeben. Problematisch wird es, sobald man dafür Geld verlangt. Nicht erlaubt ist es, Werke zu kopieren, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wurde, etwa ein Kinofilm, der noch nicht als DVD auf dem Markt ist.

Das Tauschbörsenproblem:

Es ist zulässig Musik und Bilder privat aus dem Internet herunter zu runterladen. Sobald aber der Nutzer im Gegenzug Musikdateien aus dem eigenen Bestand ins Internet hoch lädt, macht er sich strafbar. „Hochladen“ oder „Upload“ bedeutet, Inhalte öffentlich ins Internet stellen“, erklärte Schmitz. Es gäbe kaum mehr Programme oder Tauschbörsen, bei denen die Nutzer Musikstücke ausschließlich herunterladen könnten, meistens müsse man gleichzeitig Dateien vom eigenen Computer zur Verfügung stellen. Damit beginne das unberechtigte Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Das Problem sei aber nicht nur die Straftat als solche, sondern auch die Schadensersatzforderungen der Musikindustrie. Kinder seien schon ab einem Alter von sieben Jahren haftbar. Für das Veröffentlichen von 5.000 Liedern im Internet könnten Forderungen in Höhe von 15.000-20.0000 EUR entstehen. Diese Forderungen haben eine Gültigkeit von bis zu 30 Jahren Es gibt Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, das Internet auf illegale Uploads zu durchforsten.
Weitere Informationen: www.irights.info

Thema Schüler VZ - oder Fotos hochladen, was ist erlaubt?


Nach Einschätzung von Schmitz sind die meisten Fotos auf Schüler VZ illegal. Wenn die Personen, die auf dem Foto abgebildet werden, nicht einer Veröffentlichung zugestimmt dürfen sie auch nicht auf Schüler VZ oder in anderen Medien abgebildet werden. Dies ist ein Verstoß gegen das das Recht am eigenen Bild nach Kunsturhebergesetz. In diesem Fall können die abgebildeten Personen Schadensersatzforderungen stellen und verlangen, dass die Bilder aus dem Internet genommen werden. Das gleiche gilt für Fotos, die ohne Zustimmung der abgebildeten Personen auf Schulhomepages veröffentlicht werden.
Für Texte und Aktivitäten in Schüler VZ gelten die gleichen Regeln, wie für alle Veröffentlichungen: Üble Nachrede oder Hetzkampagnen, zum Beispiel Aktionsgruppen mit dem Titel „wir sind gegen Julia Z“ sind illegal. „Solche Gruppen findet man in Schüler VZ innerhalb von drei Minuten“ berichtete Schmitz, „die Betreiber der Internetseite kommen derzeit nicht mehr hinterher mit den Löschungsanträgen.“

Das B-Profil – Nutzerprofile bleiben nicht geheim

Texte, die User in Schüler VZ anlegen werden über mehrere Jahre gespeichert, selbst wann man sie löscht. Wer in Schüler VZ als Hobby „saufen“ angibt, und sei es aus Spaß, müsse sich nicht wundern, wenn aus seinen Bewerbungen nichts wird, meinte Schmitz. Künftig gäbe es zwei Bewerberprofile, so seine Einschätzung. Einmal das A-Profil mit Informationen, die der Bewerber selbst angibt und dann das B-Profil mit Informationen, die Betreiber von Studi- oder Schüler VZ sammeln . „Die Jugendlichen sollten so wenig wie möglich persönliche Daten in Schüler VZ preisgeben“, riet Schmitz. Mittlerweile gibt es auch Suchmaschinen, die sich auf personenbezogene Daten spezialisiert haben.
- Weitere Informationen, zum Beispiel der Artikel „Die Schnüffelsuchmaschine“ http://www.kurier.at/nachrichten/125772.php oder www.123people.com

Sicher Chatten: Gib niemandem Deine Adresse

Chatten ist besser als telefonieren, finden Viele, denn man kann mit zehn Leuten auf einmal chatten. Der Nachteil: 160 von 200 Kindern berichten nach einer Befragung der Kinderseite Blinde-Kuh.de von sexueller Belästigung. Nach einer Studie von Kinder-Online gibt jedes siebte Kind im Internet seine Identität preis gibt. Außerdem gibt es bei Kindern und Jugendlichen eine hohe Bereitschaft zu Treffen ohne Begleitung Erwachsener. Nach Einschätzung von Schmitz kommt sexueller Missbrauch im Internet in NRW sicher 1000mal in der Woche vor, die Kriminalpolizei spricht hier von „Sexualstraftätern mit Internetbezug“. Das Strafgesetzbuch ist hier eindeutig: Sowohl das Exhibieren vor der Kamera als auch das Einwirkungen auf Kindern, um sie zu sexuellen Handlungen zu animieren ist Missbrauch.
„Bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Chaträume!“, sagte Schmitz. Für Jugendliche gibt es Spickzettel, welche Regeln Sie beim Chatten oder auch bei Treffen beachten sollen, zum Beispiel: „Gib niemandem Deine Adresse, sprich vor dem Treffen mit Eltern oder einer Vertrauensperson, nimm Dir eine Freundin mit und treff dich nur dort, wo es auch Erwachsenen gibt!“
Weitere Informationen: http://www.chatten-ohne-risiko.net: Sicherheitstipps fürs Chatten, Bewertungen von Chatrooms, Ratgeber

Abofallen im Internet

Beliebt aber ebenso illegal: Das Internet-Geschäftsmodell. Betrügerische Firmen behaupten, der Kunde sei im Internet einen Vertrag eingegangen oder würde ihnen Geld schulden. Schmitz berichtete, dass solche Firmen gerne einschüchternde Formulierungen verwenden. Von strafrechtlichen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sei gerne die Rede und von Betrugsdelikten, wenn eine Leistung erschlichen wurde. Vorsorglich wird mit der Erstattung einer Anzeige gedroht. In der Regel aber werden die Verfahren eingestellt. Schmitz empfahl den Eltern, sich nicht einschüchtern zu lasse und nichts zu zahlen, sondern in die Verbraucherzentrale aufzusuchen. Ein Musterschreiben und weitere Informationen gibt es zum Beispiel auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.
http://www.vzhh.de/ Rubrik Telefon/Internet
Auffälligkeiten und Verstöße kann man melden:
Wer in Chatrooms, Foren oder auf anderen Internetseiten sexuell belästigt wird oder mit anderen Straftaten konfrontiert wird, sollte dies melden. Wichtig ist die Spuren- und Beweissicherung, zum Beispiel: Auf welcher Internetseite passierte der Vorfall, um welche Uhrzeit, welchen Namen hatte der Gesprächspartner. Mit der Taste „Druck S-Abf“ in der obersten Reihe der Computertastatur lässt sich der Inhalt eines gesamten Bildschirms kopieren und beispielsweise in Worddateien einfügen und speichern.
„Begleiten Sie ihre Kinder, es gibt gute Jugendschutzgesetze, die können aber Verantwortung nicht ersetzen“, appellierte Schmitz an die anwesenden Eltern.

Links

http://www.jugendschutz.net: Internetseite mit Ratgebern und Hotline, umfassendste Informationen über das Thema

http://www.fsm.de: Die Selbstkontrollorganisation FSM bietet die Möglichkeit, sich im Bereich des Jugendmedienschutzes über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen.

http://www.internet-beschwerdstelle.de: Beschwerdemöglichkeiten sortiert nach Internet, Spam, Tauschbörsen, Chat, Newsgroups,…

http://www.Internetwache.nrw.de: zuständig für Hass und Racheakte innerhalb NRW, Gewalttaten und Selbsttötungen mit Formularen zum Ausfüllen, ist 24 Stunden besetzt.

http://www.Secure-it.nrw.de: Seite für Lehrer mit Unterrichtsmaterialien

Für die technische Sicherheit:
http://www.bsi.de: In der Rubrik BSI für Bürger gibt es kostenfreie Virenprogramme, Antispyware, Kinderschutzprogramme,…

Geschrieben von Administrator am 20.02.2009

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