| Eintrag vom: 26.04.2012 |
“Dein Tag für Afrika” 2012Pressemitteilung MSW 26.04.2012 Schulministerin Sylvia Löhrmann hat heute bei ihrem Besuch der Elly-Heuss-Knapp-Schule in Düsseldorf alle Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Teilnahme an der Kampagne „Dein Tag für Afrika” 2012 aufgerufen. „Die Kampagne leistet entwicklungspolitische Bildungsarbeit an Schulen und bringt das Thema Afrika in den Unterricht. Sie motiviert Schülerinnen und Schüler, sich für bessere Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in Afrika einzusetzen. Das ist gelebte Solidarität. Daher empfehle ich allen Schulen in NRW: Macht mit beim Aktionstag, macht mit bei ‚Dein Tag für Afrika’“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Dein Tag für Afrika“ ist eine von der Aktion Tagwerk initiierte Kampagne, die in diesem Jahr bundesweit bereits zum zehnten und in Nordrhein-Westfalen zum neunten Mal durchgeführt wird. Mitmachen können Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schulformen. Der bundesweite Aktionstag ist der 19. Juni. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gehen dabei gegen eine Spende einen Tag lang arbeiten oder beteiligen sich an Hilfsaktionen. Den verdienten Lohn spenden sie für Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in Burundi, Ruanda und Südafrika. Im vergangenen Jahr beteiligten sich aus Nordrhein-Westfalen rund 85.000 Schülerinnen und Schüler von 233 Schulen. Nordrhein-Westfalen war damit das am stärksten vertretene Bundesland. Schulministerin Sylvia Löhrmann hat 2010 gemeinsam mit Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren die Schirmherrschaft für „Dein Tag für Afrika“ in Nordrhein-Westfalen übernommen. In ihrem Aufruf gratulierte die Schulministerin heute in Düsseldorf der Aktion Tagwerk zum zehnjährigen Jubiläum und freute sich über das große Engagement der Elly-Heuss-Knapp-Schule: „Die Elly-Heuss-Knapp-Schule und viele weitere Schulen in Nordrhein-Westfalen sind mit höchstem Einsatz dabei. Dafür gebührt allen ein großes Lob. Ich freue mich sehr, dass die Aktion Tagwerk in diesem Jahr bereits ihr 10-jähriges Bestehen feiert und sich über das ehrenamtliche Engagement junger Menschen auf Bundesebene etabliert hat.“ Jede Schule hat die Möglichkeit, ihren Aktionstag auch an einem selbst gewählten Termin im Schuljahr durchzuführen. Die Elly-Heuss-Knapp-Schule veranstaltete ihren schuleigenen Aktionstag bereits am Dienstag, den 24. April 2012. „Für unsere Schule ist der Aktionstag seit 2004 ein fester Bestandteil im Schuljahr“, berichtete Ludger Traud, Schulleiter der Elly-Heuss-Knapp-Schule. Nora Weisbrod, Geschäftsführerin und 1. Vorsitzende von Aktion Tagwerk e.V., betonte: „Noch immer können sich alle Schulformen und Klassenstufen für den Aktionstag 2012 anmelden, es gibt keinen Anmeldeschluss.“ Die Aktion Tagwerk hat mit dem bundesweiten Projekt eine Aktionsform des ehrenamtlichen Schülerengagements geschaffen, um die Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen in Afrika zu verbessern. Seit der ersten Kampagne 2003 haben sich fast 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland an der Kampagne „Dein Tag für Afrika“ beteiligt. Weitere Informationen zu Aktion Tagwerk und „Dein Tag für Afrika“ finden Sie im Internet: www.aktion-tagwerk.de Geschrieben von Administrator am 26.04.2012 |
| Eintrag vom: 27.03.2012 |
Auswirkungen der vorläufigen HaushaltsführungPressemitteilung MSW 27.03.2012 Nach der Auflösung des nordrhein-westfälischen Landtags erläuterte Schulministerin Sylvia Löhrmann heute in Düsseldorf die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf den Bereich Schule und Weiterbildung: „Die Landesregierung sorgt für Planungssicherheit. Trotz Auflösung des Landtags können die Schulen in Nordrhein-Westfalen ihre Arbeit uneingeschränkt fortsetzen. Alle gesetzlichen Leistungen werden zu einhundert Prozent abgedeckt. Es gibt keine Abstriche bei der Unterrichtsversorgung. Lehrerund Schulleitungsstellen können zügig besetzt werden. Auch die neuen Sekundar- und Gesamtschulen können wie geplant an den Start gehen. Die schrittweise Einführung des islamischen Religionsunterrichts erfolgt wie vereinbart. Alle weiteren Ausgaben werden bis zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent freigegeben. Die Schulträger können davon ausgehen, dass ihren Anträgen auf Einrichtung von Ganztagsplätzen in der Offenen Ganztagsschule stattgegeben werden kann, sofern die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.“ Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erklärte die Ministerin: „Wir sind auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können. Die Schulaufsicht wurde erstmals zum Schuljahr 2011/12 gebeten, Eltern von Kindern mit Behinderungen, die dies wünschten, einen Platz im Gemeinsamen Unterricht anzubieten, wo immer dies möglich gemacht werden kann. Bis zur Novellierung des Schulgesetzes gilt dieser Erlass unverändert fort.“ Im Einzelnen wirkt sich die vorläufige Haushaltsführung wie folgt auf Maßnahmen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung aus: Lehrerstellen Die Ablehnung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2012 hat keine Auswirkungen auf den Lehrerstellenhaushalt für das Schuljahr 2012/13. Für das kommende Schuljahr stehen – wie ursprünglich geplant – 154.462 Stellen zur Verfügung. Die Stellen werden zum Beginn des Schuljahres 2012/13 vollständig zur Verfügung stehen. Besetzung von Schulleitungen Die Planstellen für Beamtinnen und Beamte sowie die Stellen für Tarifbeschäftigte können in dem für das Haushaltsjahr 2011 bewilligten Rahmen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet auch, dass alle Schulleitungsstellen ausgeschrieben und besetzt werden können. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Es können bis zu 9.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Auch hier gibt es im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung keine Beschränkungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte bereits am 22. September 2011 und am 12. Januar 2012 die entsprechende Einwilligung erteilt. Sekundarschule/Gesamtschule Die Sekundarschule ist im Schulgesetz als Regelschulform verankert. Die 42 neuen Sekundarschulen können mit dem neuen Schuljahr ihre Arbeit wie geplant aufnehmen. Die erforderlichen Lehrerstellen stehen zur Verfügung. Das gleiche gilt auch für die 19 neuen Gesamtschulen. Sie können ebenfalls planmäßig im kommenden Schuljahr an den Start gehen. Fortbildung Im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung ist eine Mittelfreigabe im Umfang von 50 Prozent bis zum 30. Juni 2012 vorgesehen. Diese Mittelfreigabe reicht aus, um Fortbildungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang durchzuführen. Damit sind auch die Fortbildungsmaßnahmen für die Sekundarschulen und die Inklusion gesichert. Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht Die Flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht können bis zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent frei gegeben werden, das sind rund 25 Millionen Euro. Sollten diese Mittel bis zum Ende des laufenden Schuljahres nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Aushilfskräfte kurzfristig auf freien und besetzbaren Stellen zu beschäftigen. Inklusion Der Haushaltsentwurf für 2012 sah vor, die Stellen für den Mehrbedarf in Integrativen Lerngruppen von 600 auf 775 und die 85 Stellen zur Unterstützung schwieriger Inklusionsprozesse auf 150 Stellen zu erhöhen. Im Rahmen einer flexiblen Bewirtschaftung des gesamten Lehrerstellenrahmens können diese Stellen wie geplant bereit gestellt werden. Darüber hinaus stehen weiterhin 221 Stellen für den Mehrbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts in Grundschulen zur Verfügung. Der Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts kann daher wie geplant erfolgen. Die Sachmittel für die Inklusion können bis zum 30. Juni 2012 zu 50 Prozent frei gegeben werden. Islamischer Religionsunterricht Mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts kann wie geplant begonnen werden. Der Landtag hatte bereits im Dezember 2011 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN die gesetzliche Einführung des islamischen Religionsunterrichts beschlossen. Gebundene Ganztagsschulen Alle Schulen, die fristgerecht bis zum 31. Januar 2012 einen genehmigungsfähigen Antrag vorgelegt haben und zum kommenden Schuljahr 2012/2013 den gebundenen Ganztagsbetrieb aufnehmen wollen, erhalten eine entsprechende Genehmigung. Damit können alle ursprünglich geplanten, gebundenen Ganztagsschulen an den Start gehen. Offene Ganztagsschule im Primarbereich Der Antragstermin (31. März 2012) für die offene Ganztagsschule im Primarbereich steht noch aus. Daher sind Einzelheiten zur Antragslage noch nicht bekannt. Die Bewilligung der Zuwendungen soll zeitnah nach dem Antragstermin erfolgen, damit Schulträger, Schulen, Eltern und Kinder Planungssicherheit haben. Der Ganztagsausbau soll nicht ins Stocken geraten. Laufende Förderprogramme sollen fortgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass alle Anträge von Schulträgern, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, wie in der Vergangenheit auch genehmigt werden können. Änderung der Schülerfahrkosten-Verordnung Die beschlossene Änderung der Schülerfahrkosten-Verordnung wird wie geplant zum kommenden Schuljahr 2012/13 umgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse zehn eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich künftig genauso behandelt werden wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen in anderen Schulen der Sekundarstufe I. Ersatzschulen Die finanzielle Gleichbehandlung genehmigter Ersatzschulen mit vergleichbaren öffentlichen Schulen ist gewährleistet. Das heißt, dass alle Maßnahmen, die im öffentlichen Bereich stattfinden, auch in den Ersatzschulen greifen. Insoweit sind z.B. auch der Ausbau des gebundenen Ganztags und die Inklusion bei den Ersatzschulen gesichert. Weiterbildung Die Volkshochschulen und die sonstigen Träger von Weiterbildungseinrichtungen erhalten die Gelder, die sie für die Durchführung von Maßnahmen nach dem Weiterbildungsgesetz benötigen. Geschrieben von Administrator am 27.03.2012 |
| Eintrag vom: 12.03.2012 |
Ziel ist ein sozial gerechteres SchulsystemPressemitteilung MSW 12.03.2012 Schulministerin Sylvia Löhrmann sieht die Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen nach der Veröffentlichung des Chancenspiegels auf einem richtigen Kurs. „Die Ergebnisse der Studie bestätigen einmal mehr unseren Weg, die Frage der sozialen Gerechtigkeit im Schulsystem systematisch anzugehen”, erklärte die Ministerin in Düsseldorf. „Seit der ersten Pisa-Studie ist klar, dass unser Schulssystem sozial ungerecht ist. Eines unserer Hauptprobleme ist immer noch, dass der Bildungserfolg hierzulande zu stark von der sozialen Herkunft abhängt.“ Sylvia Löhrmann wies vor diesem Hintergrund auf den im vergangenen Jahr von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Schulkonsens hin und betonte: „Die neuen Sekundarschulen, die zum Sommer an den Start gehen werden, sind eine Antwort auf die Herausforderung, mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Mit dem längeren gemeinsamen Lernen werden die Bildungswege der Kinder länger offen gehalten. Das ist ein wichtiger und richtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit. Das zeigen auch die guten Ergebnisse der Gesamtschulen, denen es gelingt, viele Schülerinnen und Schüler zur Hochschulreife zu führen. Rund Dreiviertel derjenigen, die hier ihr Abitur machen, hatten nach der Grundschule keine Gymnasialempfehlung.“ Laut Chancenspiegel erreichen in Nordrhein-Westfalen 54,1 Prozent der jungen Erwachsenen die Hochschulreife. Im Vergleich der Bundesländer gehört NRW damit zur Spitzengruppe. Auch beim gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung sei Nordrhein-Westfalen viel in Bewegung: Löhrmann: „Wir stellen die Weichen Richtung Inklusion. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wollen wir einen Rechtsanspruch auf den Besuch der allgemeinen Schule schaffen. Damit kommen wir unserem Ziel ein Stück näher: Wir wollen kein Kind mehr zurücklassen.“ Geschrieben von Administrator am 12.03.2012 |