| Eintrag vom: 18.05.2012 |
“Ich glaube nicht, dass der inklusive Weg immer der richtige ist”Pressemeldung blidungsklick.de 18.05.2012 “Wir brauchen Sonderschulen, aber wir brauchen weniger als wir haben”, erklärt Professor Bernd Ahrbeck von der HU Berlin. Warum der Pädagoge und Psychoanalytiker Wermutstropfen in die Inklusionsdebatte gießt und warum er nicht für jedes Kind die inklusive Schule als idealen Ort sieht, erläutert er im Interview mit bildungsklick.de. Herr Prof. Ahrbeck, sollten wir auf Sonderschulen verzichten? Bernd Ahrbeck: Auch die Länder, die sehr viel Integrationserfahrung haben, kennen kein System mit einer kompletten Inklusion. Auch ein Land wie Finnland hat klassische Sonderschulen für rund ein Prozent aller Schüler und zusätzlich besuchen dort rund drei Prozent der Kinder Sonderklassen. Offensichtlich sind der Inklusion Grenzen gesetzt. Allerdings gibt es zwischen Finnland und Deutschland auch einen elementaren Unterschied: 40 Prozent der Schulen in Finnland haben weniger als 50 Schüler und 60 Prozent haben weniger als sieben Lehrer. Insofern ist schon aus historischen und geografischen Gegebenheiten in Finnland so etwas wie ein klassisches Sonderschulsystem überhaupt nicht denkbar. Die großen Schuleinheiten, die wir hier haben, sind in Finnland gänzlich unbekannt. Im Mittelpunkt steht dort die Dorfschule, die Gemeinschaftsschule, so wie in Schweden. Im Mittelpunkt der deutschen Bildungstradition steht das Gymnasium.
Bernd Ahrbeck: Wir brauchen ganz sicher viel weniger Sonderschulen als wir zurzeit haben. Ich bin aber nicht der Auffassung, dass wir prinzipiell keine Sonderschulen mehr benötigen. Die grundlegende Frage ist doch: Was ist das Ziel von Schule, was ist das Ziel von Inklusion? Die Überzeugung, dass das Gemeinsame ein hoher Wert ist, teile ich. Aber das kann nicht das einzige Kriterium sein. Es geht in der Schule auch um die Entwicklung von Leistung und darum, Kinder angemessen auf das Leben vorzubereiten. Insofern ist zum Beispiel die Frage nicht unerheblich, wie viele Kinder, die als lernbehindert gelten, überhaupt zum Hauptschulabschluss kommen. Diese Frage muss man an beide Systeme stellen - an die Inklusion wie an die spezielle Beschulung. Die Erfolge der Sonderschulen sind auf diesem Gebiet nicht überwältigend. 25 bis 30 Prozent der Schüler erreichen einen Hauptschulabschluss. Wir wissen nicht, ob diese Zahl in der Inklusion wirklich höher sein wird. Der Hamburger Schulversuch in den 1990er Jahren, ein klassischer Inklusionsversuch, bei dem u. a. die sonderpädagogische Förderkategorie im Bereich Lernen abgeschafft wurde, hat keine besonders ermutigenden Ergebnisse hervorgebracht. Die leistungsschwächeren Schüler sind die leistungsschwächeren geblieben. Das durchschnittliche Leistungsniveau der Klassen war auffallend gering, die Sonderschulüberweisungsquoten hatten sich nach vier Grundschuljahren keinesfalls reduziert. Auch wenn insgesamt einiges dafür spricht, Lernbehindertenschulen nicht im bisherigen Ausmaß beizubehalten, so stellt sich dennoch die Frage, ob man für bestimmte Kinder weiterhin spezielle Schulangebote bereithalten sollte. Für Kinder nämlich, die in inklusiven Klassen nicht gut zurechtkommen. Besonders sensible Kinder, Kinder, die sich leicht gemobbt fühlen, oder Kinder, die einen stabilen, vertrauten Rahmen brauchen, kommen oft in kleinen überschaubaren Gruppen mit engeren, intensiveren Bindungen besser zurecht. Geschrieben von Administrator am 18.05.2012 |
| Eintrag vom: 15.05.2012 |
“Inklusion ist alternativlos aber nicht problemlos”Pressemeldung blidungsklick.de 15.05.2012 Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechts-Konvention hat sich Deutschland vor drei Jahren verpflichtet, Kinder mit und ohne Förderbedarf künftig gemeinsam zu unterrichten. Doch bundesweit besucht derzeit nicht einmal jeder vierte Förderschüler eine Regelschule. Am Rand der Reckahner Bildungsgespräche 2012 zum Thema Inklusion erklärte der Sonderpädagoge Prof. Dr. Winfried Kronig gegenüber bildungsklick.de, warum weder überstürztes Handeln noch das Warten auf die idealen Bedingungen gut sind. Herr Prof. Kronig, Sie sagen: Inklusion stellt wenig neuen Fragen. Aber sind die alten überhaupt schon beantwortet? Winfried Kronig: Wir haben jetzt mehr als 40 Jahre Bildungsforschung hinter uns und ich glaube nicht, dass wir völlig ohne Antworten sind. Etwa wenn es um die Bedeutung des Klassenklimas oder um die Wirkung heterogener Lerngruppen geht. Aber: Viele der alten Fragen wie etwa jene der Leistungsbewertung sind tatsächlich nicht abschließend beantwortet. Viele dieser klassischen Fragen stellen sich bei der Inklusion lediglich vor etwas verändertem Hintergrund: Was ist eine gute Schule? Was ist guter Unterricht? Und nun werden mit der Inklusion auch diese alten Fragen beantwortet? Winfried Kronig: Die Inklusion löst keine Probleme - oder nur einige wenige. Teilweise ist es sogar so, dass die Inklusion uns vor neue Probleme stellt, die wir vorher durch das System unterdrückt haben. Diese Probleme gab es unterschwellig schon, aber jetzt kommen sie zu Tage und wir haben sie zu lösen. Die integrative Praxis behauptet mit dem gleichen Recht wie die separative Praxis, dass sie erfolgreich ist. Über weite Strecken kann man das auch empirisch bestätigen. Aber die große Frage bleibt: Wie macht man das am besten? Die Praxis steht unter dem permanenten Druck, dies situationsangepasst und jeden Tag aufs Neue zu beantworten. Geschrieben von Administrator am 15.05.2012 |
| Eintrag vom: 23.04.2012 |
Zusammen lernen - zusammenwachsenLANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 15/4107 [pdf] 15.02.2012 Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW Antrag von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der letzten Schulausschusssitzung vor der Wahl am 14.03.2012 Der Landtag bekennt sich zum Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll auch im Schulwesen Nordrhein-Westfalens umgesetzt werden. Dieser Anspruch richtet sich an alle staatlichen Ebenen und die gesamte Gesellschaft. Deshalb hat NRW einen Aktionsplan „Inklusion“ auf den Weg gebracht, wobei der Inklusionsplan Schule innerhalb des Gesamtplans einen eigenständigen Prozess darstellt. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen haben Anspruch auf die rechtliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen und damit das Recht auf einen Platz in der allgemeinen Schule wie jedes Kind ohne Behinderung auch. Die bestmögliche Qualität der Bildung und Erziehung aller Kinder im gemeinsamen Unterricht ist zu gewährleisten. Bei der schrittweisen Realisierung der Inklusion hat höchste Sorgfalt und Umsicht zu walten. Es geht um Menschen, die oftmals in großem Umfang und gegebenenfalls auch dauerhaft Hilfe und Unterstützung brauchen. Die Qualität der sonderpädagogischen Unterstützung muss in den allgemeinen Schulen gegeben sein. Jahrzehntelang galt es in der Bundesrepublik Deutschland als richtig, Kinder mit Behinderungen in Förderschulen getrennt von den übrigen Kindern und Jugendlichen zu unterrichten. Die Praxis der Sonderförderung führte zur Entwicklung eines komplexen Schulsystems, in dem Kinder und Jugendliche von spezifisch ausgebildeten Lehrerinnen, Lehrern und Betreuungskräften mit großem Einsatz und hoher Professionalität gefördert – und Eltern in vielfacher Hinsicht entlastet – werden. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit (Schuljahr 2010/2011) 724 Förderschulen mit 20.435 Lehrkräften. 105.545 Kinder und Jugendliche besuchen hier die Förderschulen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen bestmöglich bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und bei der Entfaltung ihrer Talente unterstützt werden. Dies war und ist auch der Anspruch der Sonderschulen bzw. Förderschulen, deren Entwicklung auch im historischen Kontext betrachtet werden muss. Hier muss daran erinnert werden, dass zunächst überhaupt ein Bildungsanspruch für Menschen mit Behinderungen durch die Einrichtung von besonderen Schulen anerkannt wurde. Des Weiteren wurden die speziellen Einrichtungen auch als eine besondere Fürsorge für die Menschen gesehen, die im Wahn des Nationalsozialismus als „unwertes Leben“ zu Opfern der Euthanasie wurden. Der Bildungsanspruch in der Bundesrepublik umfasste auch Kinder mit Behinderungen und betrachtete Sonderschulen für sie auch als Schutzraum. In der Folgezeit wuchs allerdings die Zahl der Eltern, die die Herausnahme ihres Kindes aus den allgemeinen Schulen als „Aussonderung“ und den von Gleichaltrigen ohne Behinderung getrennten Unterricht in Sonderschulen bzw. Förderschulen als stigmatisierend empfanden und sich den Zugang zu allgemeinen Schulen engagiert erkämpft haben. Die Behindertenpädagogik hatte die Förderschulen in der Vergangenheit befürwortet. Seit geraumer Zeit weisen die Erkenntnisse der Bildungsforschung jedoch einen anderen Weg. Pädagoginnen und Pädagogen plädieren für „Inklusion“: Viele Schülerinnen und Schüler, die bisher in Sondereinrichtungen waren, würden besser gemeinsam mit den übrigen Kindern und Jugendlichen in den Klassen oder Gruppen der allgemeinen Schulen gefördert, da dies für alle Beteiligten positive Effekte habe. Die Anfänge eines solchen gemeinsamen Lernens gehen in NRW auf Beginn der achtziger Jahre zurück. So ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Rahmen des „Gemeinsamen Unter-richts“ an der allgemeinen Schule mit anderen Kindern und Jugendlichen zusammen lernen, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Der hohe Anspruch, die hohe Professionalität und der hohe Standard, mit dem heute in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gefördert werden, sollen gewahrt bleiben. Der Landtag spricht sich deshalb für einen ehrlichen Zeitplan bei der Realisierung von Inklusion aus. Eilige Maßnahmen, die Qualitätsanforderungen und Ressourcenfragen außer Acht lassen, sind nicht verantwortbar. Schulen müssen mit einer angemessenen Ausstattung in die Lage versetzt werden, alle Kinder in den Lern- und Erziehungsprozessen zu fördern. Die weitere Entwicklung des komplexen Systems von Förderschulen und allgemeinen Schulen stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar. Das Fach- und Erfahrungswissen der sonderpädagogischen Lehrkräfte ist an gemeinsamen Lernorten unverzichtbar. Es geht um eine gemeinsame Unterrichtsentwicklung, die das einzelne Kind in den Mittelpunkt stellt. Das gilt für alle Kinder in der Lerngruppe. Wir setzen auf die Bereitschaft der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und der Förderschulen, sich für diesen Prozess zu öffnen. Auf diesem Weg müssen sie mit geeigneten Maßnahmen und der notwendigen Fortbildung unterstützt und begleitet werden. Sowohl bei den Eltern von Kindern mit Behinderung wie auch bei den Eltern von Kindern ohne Behinderung ist Vertrauen auf eine gelingende Entwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem notwendig. Alle geplanten Maßnahmen sind immer auch unter dem Aspekt des Vertrauens in den verlässlichen Rahmen für den Inklusionsprozess zu bewerten. So verschieden Menschen mit Behinderung sind, so vielfältig sind ihre Bedürfnisse. Den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, bedeutet für uns in NRW, die Vielfalt der Lebensläufe, Möglichkeiten und Bedürfnisse in den Blick zu nehmen und im Rahmen des beabsichtigten Umsetzungsprozesses zu berücksichtigen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, dass Kinder mit Behinderungen in bestimmten Fällen auch weiterhin Förderschulen besuchen können. Inklusiver Unterricht lässt sich nicht nach einem einheitlichen Muster und an jeder Schule gleichzeitig einrichten. Vielfältige Lösungen - auch unter Einbeziehung von Vorreiterschulen und dem Austausch in Netzwerken - müssen im Sinne der Eigenverantwortung von Schulen und Schulträgern regional unterschiedlich möglich sein. Geschrieben von Administrator am 23.04.2012 |