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Eintrag vom:
03.02.2012

Bedingungen für guten Start schaffen!

Pressemitteilung GEW NRW 02.02.2012

Die GEW hat die Ankündigung Schulministerin Löhrmanns begrüßt, “Grünes Licht” für den Start von 50 Sekundarschulen zum kommenden Schuljahr zu geben und setzt auf gute Startbedingungen für diese Schule. Zugleich hofft die GEW, dass auch die Anträge von 21 Kommunen zur Errichtung neuer Gesamtschulen von den zuständigen Bezirksregierungen positiv beschieden werden.

“Lehrkräfte, die sich an der Konzeptentwicklung engagiert haben, sollen auch die Möglichkeit haben, sich von der alten, aufzulösenden Schule an die neue Sekundarschule versetzen zu lassen”, forderte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Die Startbedingungen der Schulen - von der Klassengröße bis zu Personalzuschlägen für die besonderen Anforderungen des Aufbaus - müssten bestmöglich gestaltet werden. “Außerdem sind verstärkte Angebote für Fortbildungen der Lehrkräfte nötig”, ergänzte Schäfer mit Verweis auf die speziellen Bedarfe individueller Förderung und des Lernens in heterogenen Schülergruppen.

Für die GEW sei es selbstverständlich, so Schäfer abschließend, dass bei den anstehenden schulorganisatorischen Veränderungen die auslaufenden Schulen nicht vergessen werden. Schülerinnen und Schüler hätten ein Recht darauf, ihren Schulabschluss unter vernünftigen Bedingungen zu machen. Die Lehrkräfte hätten ein Recht auf verlässliche Arbeitsbedingungen und dürften einen transparenten Umsetzungsprozess erwarten.

Geschrieben von Administrator am 03.02.2012

Eintrag vom:
02.02.2012

Grünes Licht für 50 Sekundarschulen in NRW!

Pressemitteilung VBE NRW 02.02.2012

„Der VBE begrüßt, dass 50 Sekundarschulen die Genehmigung erhalten haben, zu Beginn des neuen Schuljahres an den Start zu gehen. Damit werden im nordrhein-westfälischen Schulsystem längeres gemeinsames Lernen, mehr Chancengleichheit und mehr Bildungsgerechtigkeit möglich“, freut sich Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE NRW).

Aufgrund der besonderen Herausforderungen, die an die neue Schulform gestellt werden, fordere der VBE die Landesregierung dazu auf, die Klassenmindestgröße von 25 Schülerinnen und Schülern, die bei der Errichtung erreicht werden müsse, zugleich als Klassenfrequenzrichtwert festzuschreiben, der maximal um zwei Schüler über- oder unterschritten werden dürfe. Nur so könne der Heterogenität der Schülerschaft, den anspruchsvollen pädagogischen Konzepten und den Erwartungen von Eltern und Lehrern Rechnung getragen werden.

„Der VBE erwartet des Weiteren, dass das Innovationspotenzial von Hauptschullehrkräften und Schulleitungsmitgliedern an Hauptschulen in der neuen Schulform nicht nur dann erwünscht ist, wenn es um die Konzeptentwicklung geht. Sie müssen auch als Lehrkräfte und Schulleitungen der neuen Schulform entsprechende Berücksichtigung finden. Denn insbesondere das pädagogische Know-how der Hauptschullehrkräfte ist an der neuen Schulform, die auch die Hauptschulen ersetzen muss, unverzichtbar“, betont Beckmann abschließend.

Geschrieben von Administrator am 02.02.2012

Eintrag vom:
02.01.2012

50 Anträge für Sekundarschulen und 19 für Gesamtschulen in NRW

Schulkonsens wirkt - dynamische Schulentwicklung in NRW

Pressemitteilung MSW 02.01.2012

Bei den fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 50 Anträge für die Gründung einer Sekundarschule zum kommenden Schuljahr eingegangen. Darüber hinaus liegen 19 Anträge auf Gründung einer neuen Gesamtschule vor.

Schulministerin Sylvia Lörmann: „Ich freue mich sehr, dass die Sekundarschule als neue Schulform so gut angenommen wird und sich so viele Kommunen auf den Weg machen. Hier zeigt sich, dass der Schulkonsens von CDU, SPD und Grünen genau den richtigen Weg geebnet hat für eine zukunftsfeste Schulentwicklung, die vor Ort gestaltet wird. Die Anträge auf Gründung neuer Gesamtschulen sind beeindruckend und verdeutlichen zusätzlich den Wunsch vieler Kommunen nach einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens, die auch eine eigene Oberstufe vorhält.“

Die Anträge werden jetzt von den Bezirksregierungen bearbeitet und mit einer Genehmigungs-Empfehlung versehen. Die abschließende Entscheidung über die Genehmigung trifft das Schulministerium. „Rechtzeitig zu Beginn des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen Mitte Februar haben die Kommunen Klarheit, ob ihre Schulen genehmigt sind“, sagte Ministerin Löhrmann. Nach dem Schulkonsens im Juli hatte der Landtag im Oktober mit dem neuen Schulgesetz die Grundlage für die Sekundarschule geschaffen. Sie ist seitdem als zusätzliche Regelschulform in NRW verankert. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.

In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem siebten Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers weiterhin integriert, teilintegriert (mit Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern) oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind – entsprechende Leistungen vorausgesetzt - das Abitur machen kann.

Mit dem Schulgesetz wurde die Errichtung von Gesamtschulen erleichtert: Die erforderliche Mindestschülerzahl wurde von bislang 112 auf 100 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Damit ist es für Kommunen leichter, bei entsprechendem Bedarf eine Gesamtschule zu gründen.

Mit der Sekundarschule und der Gesamtschule gibt es in Nordrhein-Westfalen jetzt neben den Schulformen des gegliederten Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zwei Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens. Das entspricht dem Wunsch vieler Eltern, die die Bildungswege ihrer Kinder länger offen halten wollen.

Anträge für die Gründung von Sekundarschulen zum kommenden Schuljahr wurden
von folgenden Kommunen gestellt:

Regierungsbezirk Arnsberg (18): Altena/Nachrodt-Wiblingwerde, Arnsberg (3), Attendorn, Bochum (2), Breckerfeld, Dortmund, Erwitte/Anröchte, Hamm, Nethphen, Olsberg, Werl, Werne, Wetter, Wickede, Wilnsdorf.

Regierungsbezirk Detmold (7): Vlotho, Extertal/Barntrup/Dörentrup, Oerlinghausen, Lübbecke, Preußisch-Oldendorf, Altenbeken, Borchen.

Regierungsbezirk Düsseldorf (9): Monheim, Kleve, Dinslaken, Kamp-Lintfort, Alpen, Jüchen, Straelen/Wachtendonk, Issum/Kerken, Essen.

Regierungsbezirk Köln (9): Overath, Nümbrecht, Engelskirchen, Eitorf, Bornheim, Jülich, Nideggen/Kreuzau, Stolberg, Lohmar.

Regierungsbezirk Münster (7): Gelsenkirchen, Münster, Herten, Drensteinfurt, Ahlen, Sassenberg/Beelen, Nottuln.

Eine neue Gesamtschule wollen folgende Kommunen im kommenden Schuljahr gründen:

Regierungsbezirk Arnsberg (2): Finnentrop, Menden.

Regierungsbezirk Detmold (3): Harsewinkel, Herzebrock/Clarholz, Paderborn.

Regierungsbezirk Düsseldorf (2): Kleve, Willich.

Regierungsbezirk Köln (8): Stolberg, Troisdorf, Herzogenrath, Gangelt/Selfkant, Much/Ruppichteroth, Rheinbach, Alfter, Windeck.

Regierungsbezirk Münster (4): Münster, Greven, Ibbenbüren, Beckum/Ennigerloh.

Geschrieben von Administrator am 02.01.2012

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