| Eintrag vom: 07.09.2011 |
Wahlkalender 2011Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG). Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG). — bis 20.09.2011 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)
Wahlkalender 2011/2012 und Hinweise zur Wahl [pdf 460KB] Geschrieben von Administrator am 07.09.2011 |
| Eintrag vom: 08.09.2010 |
Wahlkalender 2010Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG). Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG). — bis 17.09.2010 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG) Wahlkalender 2010/2011 und Hinweise zur Wahl [pdf 452KB] Geschrieben von Administrator am 08.09.2010 |
| Eintrag vom: 28.06.2010 |
Per Gerichtsbeschluss in die nächste Klasse?Pressemitteilung bildungsklick.de 28.06.10 Sommerzeit ist Zeugniszeit. Und damit auch die Zeit für elterliche Widersprüche und Klagen gegen scheinbar falsche Benotungen oder gar die Nichtversetzung des Sprösslings. Wie können Eltern und Schüler sich gegen die von ihnen oftmals als Willkür empfundenen Beurteilungen wehren, welchen Vorgehensweisen sollten sie beachten und wann ist eine gerichtliche Klage überhaupt Erfolg versprechend? Und: Welche Beurteilungsspielräume haben Lehrer? Das wollten wir von dem Lehrer und promovierten Juristen Dr. Günther Hoegg wissen. Lesen Sie weiter auf bildungsklick.de Geschrieben von Administrator am 28.06.2010 |