Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG).
Der Wahlkalender 2011/2012 [pdf 460KB] gibt die empfohlenen Wahltermine an.
Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG).
— bis 20.09.2011 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften
— bis 11.10.2011 - Wahlen in der Schulpflegschaft
Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)
Wahlkalender 2011/2012 und Hinweise zur Wahl [pdf 460KB]
Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1)
Schulgesetz [PDF 485 KB]
Geschrieben von Administrator am 07.09.2011 um 07:25:13
Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG).
Der Wahlkalender 2010/2011 [pdf 452KB] gibt die empfohlenen Wahltermine an.
Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG).
— bis 17.09.2010 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften
— bis 01.10.2010 - Wahlen in der Schulpflegschaft
Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)
Wahlkalender 2010/2011 und Hinweise zur Wahl [pdf 452KB]
Wahlordnung
Schulgesetz
Geschrieben von Administrator am 08.09.2010 um 09:07:21
Pressemitteilung bildungsklick.de 28.06.10
Sommerzeit ist Zeugniszeit. Und damit auch die Zeit für elterliche Widersprüche und Klagen gegen scheinbar falsche Benotungen oder gar die Nichtversetzung des Sprösslings. Wie können Eltern und Schüler sich gegen die von ihnen oftmals als Willkür empfundenen Beurteilungen wehren, welchen Vorgehensweisen sollten sie beachten und wann ist eine gerichtliche Klage überhaupt Erfolg versprechend? Und: Welche Beurteilungsspielräume haben Lehrer? Das wollten wir von dem Lehrer und promovierten Juristen Dr. Günther Hoegg wissen.
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Geschrieben von Administrator am 28.06.2010 um 09:41:37