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Eintrag vom:
21.08.2009

Wahlkalender 2009

Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG).
Der Wahlkalender 2009/2010 gibt die empfohlenen Wahltermine an.

Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG).

— bis 07.09.2009 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften
— bis 21.09.2009 - Wahlen in der Schulpflegschaft

Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)

Wahlkalender 2009/2010 und Hinweise zur Wahl
Wahlordnung
Schulgesetz

Geschrieben von Administrator am 21.08.2009

Eintrag vom:
22.09.2008

Klassenpflegschaftsvorsitzende, Vermittler zwischen Eltern und Lehrer

Welche Aufgaben haben Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Jahrgangsstufenvertreter? Diese und weitere Fragen finden Sie auf der Informationsseite des Schulministeriums. Unter der Überschrift Klassenpflegschaftsvorsitzende sind Vermittler zwischen Eltern und Lehrern werden die Möglichkeiten der Schulmitwirkung dargestellt.
Die rechtlichen Aspekte und grundlegenden gesetztlichen Bestimmungen zur Elternmitwirkung in den schulischen Gremien finden Sie ebenfalls auf der Seite des Schulministeriums unter Schulmitwirkung

Ein mehr als lesenswerter Leitfaden für die Elternarbeit hat die Landeselternschaft für Realschulen (LE-RS-NRW) erarbeitet. Der umfassende und gut verständliche Leitfaden ist auf alle Schulformen übertragbar.

Geschrieben von Administrator am 22.09.2008

Eintrag vom:
14.09.2008

Wahlkalender 2008

— bis 01.09.2008 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften
— bis 15.09.2008 - Wahlen in der Schulpflegschaft

Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)

Wahlkalender 2008/2009
Wahlordnung
Schulgesetz

Geschrieben von Administrator am 14.09.2008

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