| Eintrag vom: 21.08.2009 |
Wahlkalender 2009Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG). Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG). — bis 07.09.2009 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG) Wahlkalender 2009/2010 und Hinweise zur Wahl Geschrieben von Administrator am 21.08.2009 |
| Eintrag vom: 22.09.2008 |
Klassenpflegschaftsvorsitzende, Vermittler zwischen Eltern und LehrerWelche Aufgaben haben Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Jahrgangsstufenvertreter? Diese und weitere Fragen finden Sie auf der Informationsseite des Schulministeriums. Unter der Überschrift Klassenpflegschaftsvorsitzende sind Vermittler zwischen Eltern und Lehrern werden die Möglichkeiten der Schulmitwirkung dargestellt. Ein mehr als lesenswerter Leitfaden für die Elternarbeit hat die Landeselternschaft für Realschulen (LE-RS-NRW) erarbeitet. Der umfassende und gut verständliche Leitfaden ist auf alle Schulformen übertragbar. Geschrieben von Administrator am 22.09.2008 |
| Eintrag vom: 14.09.2008 |
Wahlkalender 2008— bis 01.09.2008 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG) Wahlkalender 2008/2009 Geschrieben von Administrator am 14.09.2008 |