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Eintrag vom:
02.12.2011

VBE: Gewinner müssen die Kinder sein!

Stellungnahme zum Positionspapier der CDU

Pressemitteilung VBE NRW 02.12.2011

„Das, was die CDU heute an Eckpunkten zum Thema Inklusion vorgelegt hat, geht deutlich über die bisherigen politischen Grundsatzerklärungen hinaus. Die CDU hat erkannt – das machen die Eckpunkte deutlich – , dass ein inklusives Bildungssystem nicht zum Nulltarif zu haben ist und es auch nicht ausreichen wird, nur die Stellen im System zu belassen, die sich aus den Demografiegewinnen bzw. den Schließungen von Förderschulen ergeben werden“, erklärte Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE NRW), zur Vorstellung des Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion im Pressegespräch am heutigen Tag in Düsseldorf.

Die CDU greife damit zum Teil das auf, was der Tenor auf der diesjährigen VBE-Landeskonferenz (kleiner Delegiertentag des VBE) war, die vor einer Woche stattgefunden hat. Anreizsysteme zu schaffen, damit sich möglichst viele Schulen der Herausforderung, eine inklusive Schule zu werden, stellen können, sei ein unterstützenswerter Weg. Dies dürfe aber nicht auf bestimmte Schulformen oder Schulstufen beschränkt werden.

„Für den VBE ist es unabdingbar, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Denn inklusive Bildung, wenn sie unterfinanziert ist, wird letztlich auf dem Rücken der Lehrkräfte und damit letztlich auch auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler ausgetragen“, betont Beckmann. „Und dass in der Grundschule bereits ein hoher Anteil von Schülern inklusiv beschult wird, erlaubt nicht den Umkehrschluss, dass die Bedingungen stimmen. Es erlaubt nur den Schluss, dass die Lehrkräfte es mit höchstem persönlichem Einsatz trotz mangelhafter Bedingungen irgendwie hinbekommen. Und das nur, weil sie dabei die Grenzen der zumutbaren Belastung oft weit überschreiten. Und dieser Zustand ist absolut inakzeptabel.“ So belege auch eine repräsentative Umfrage von infratest dimap von Anfang November zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung, die der VBE in Auftrag gegeben hat, dass 71 Prozent von NRWs Bürgern keine Bereitschaft der Politik sehen, die finanziellen Mittel für ausreichend viele Lehrkräfte und Sonderpädagogen zu Verfügung zu stellen. Die Politik habe noch genügend Investitionsspielraum mit Rückendeckung der Bürger.

Zudem sei es wichtig, auch wenn das Thema Inklusion ein hoch sensibles sei, Kritik auf real entstehende Situationen nicht einfach als Ausrede vom Tisch zu wischen. Jeder müsse an seinem Platz, mit seinem Erfahrungshorizont, mit seinen Anregungen, aber auch mit seinen Ängsten ernst genommen werden. Inklusive Bildung gelinge nur mit den Beteiligten – und dazu gehören auch die Lehrkräfte – und nicht gegen sie. Dabei dürfe Schule aber keine inklusive Insel sein. Schulische Inklusion könne nur gelingen, wenn das Thema Inklusion von der Gesellschaft insgesamt angenommen und gelebt werde.

Beckmann abschließend: „Ziel des VBE ist und bleibt es, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, in dem Kinder mit und ohne Behinderung zu Gewinnern werden.“

Geschrieben von Administrator am 02.12.2011

Eintrag vom:
30.11.2011

Auf dem Weg in ein inklusives NRW!

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen voranbringen. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag

In NRW leben gemäß Schwerbehindertenstatistik rund 2,5 Mio. Menschen mit Behinderung, rund 1,7 Mio. von ihnen gelten als schwerbehindert. Trotz unterschiedlicher Landesregierun-gen ist es in den letzten beiden Legislaturperioden mit einem breiten, über alle Parteigrenzen hinweg getragenen politischen Konsens gelungen, die Politik für diese Menschen zu gestalten. Die behindertenpolitischen Programme „Mit gleichen Chancen leben“ und „Teilhabe für alle“ sind Zeugnisse hierfür. Diese auf Kontinuität und Nachhaltigkeit angelegte Politik für Menschen mit Behinderung muss auch zukünftig Bestand haben. Die Verständigung über die Vorgehensweise bei der Vorbereitung von Inklusion im Bildungsbereich im Dezember 2010 ist hierfür ein gelungenes Beispiel.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schafft eine neue Rechtsgrundlage und konkretisiert bereits bestehende Menschenrechte aus der Sicht von Menschen mit Behinderung. Mit der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat werden die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft dennoch vor außerordentliche Herausforderungen gestellt, die nur im Zusammenwirken der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung sowie den verantwortlichen Akteuren in Politik, Verwaltung und Gesellschaft in Bund, Ländern und Kommunen bestanden werden können. Dies gilt auch für die Fortsetzung der langjährigen konstruktiven Zusammenarbeit in behindertenpolitischen Fragen bei den Fraktionen der Parteien im Landtag Nordrhein-Westfalens.
Die UN-Behindertenrechtskonvention vollzieht einen Paradigmenwechsel bei der Gestaltung der Politik und der Entwicklung von Maßnahmen und Vorkehrungen zur Erfüllung der neuen Anforderungen. Kennzeichnend für diesen Wechsel im Leitbild der Politik mit und für Menschen mit Behinderung ist die Definition von Behinderung und der darauf aufbauende Wechsel von der Integration zur Inklusion:

  • Behinderung entsteht durch Hindernisse und Barrieren, die Menschen an der gesellschaftlichen Teilhabe hindern.
  • Teilhabe ist umfassend. Sie bezieht sich auf alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer sexuellen Identität, oder ihrer Herkunft sowie auf alle Lebenslagen und Lebensbereiche.
  • Voraussetzung für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe ist die Herstellung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen. Hierzu sind Barrieren sowohl im Denken, Handeln und in den Einstellungen zu überwinden.
  • Die UN-BRK fordert nicht die Integration, d. h. die Anpassung von Menschen an die in physischer und sozialer Hinsicht als Normalität vorgegebenen Umweltbedingungen.
  • Ziel ist das inklusive Gemeinwesen, d. h. eine Gesellschaft in der die Bedingungen in jeder Hinsicht so gestaltet sind, dass alle Menschen – ob beeinträchtigt oder nicht – ohne besondere Anpassungsleistungen und ohne jede Diskriminierung zusammenleben können.

Die Maßnahmen und Vorkehrungen sollen im ressortübergreifenden Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ zusammengefasst werden, der kontinuierlich angepasst wird und nachhaltig dazu beiträgt, Hindernisse und Barrieren nicht nur bei Gebäuden, sondern auch in der physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, in Gesundheit und Bildung, bei der Information und Kommunikation usw. abzubauen.
Die Orientierung am Leitbild der Inklusion bedeutet für die Vorbereitung des Aktionsplanes, Teilhabehindernisse und -barrieren zu identifizieren und anschließend Ziele zu formulieren und darauf aufbauende Maßnahmen zu entwickeln. Dabei sind die Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung auf Landesebene von Anfang an zu beteiligen.
Die Umsetzung der UN-BRK mit allen Facetten ist ein Prozess zahlreicher Schritte. Vieles wird erst mittel- und langfristig umzusetzen sein. Umso wichtiger ist es, Finanzmittel, z. B. im Rahmen der Haushaltsgesetze oder der Gemeindefinanzierungsgesetze auch unter Inklusionsaspekten einzusetzen. Projekte, Vorhaben, pflichtige Aufgaben dürfen der UN-BRK nicht entgegen laufen. Die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Aktionsplanes soll durch einen Inklusionsbeirat, der beim federführend für die UN-BRK zuständigen MAIS eingerichtet wird, insbesondere unter Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung begleitet werden.

Lesen Sie den vollständigen Antrag ...

Geschrieben von Administrator am 30.11.2011

Eintrag vom:
03.11.2011

„Schultrojaner“ – auch NRW muss reagieren

VBE rät zu Dienst nach Vorschrift!

Pressemitteilung VBE NRW 03.11.2011

„Zum vermeintlichen ‚Schultrojaner‘ der Schulbuchverlage muss Ministerin Löhrmann eindeutig Stellung beziehen, um allen öffentlichen Spekulationen Einhalt zu gebieten. Die geplante Software liegt zwar noch nicht vor, doch es gilt, die Einführung einer sogenannten Plagiatssoftware vorerst zu stoppen und das Vorhaben erneut auf den Prüfstand zu stellen“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE NRW), zur aktuellen Debatte. Der VBE sei gespannt, was die Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen nach Prüfung der geplanten Software sagen werden.

Die Einführung des sogenannten Schultrojaners sei der falsche Weg, um den berechtigten Interessen der Urheber Rechnung zu tragen. Das Kernproblem liege eigentlich darin, dass Schulen seit Jahren vergeblich um ausreichende Mittel für die Anschaffung von Schulbüchern, Arbeitsheften, CD´s und DVD´s Original kämpfen würden. Um ihren Bildungsauftrag erfüllen zu können, seien Lehrkräfte in wachsendem Maße auf Kopien aus aktuellen Werken angewiesen. Bei den Lehrerinnen und Lehrern in NRW stoße der Einsatz einer Software zum Aufspüren digitaler Raubkopien auf mehr als Unverständnis.

„Sie fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, ständig gegen das Urheberrecht zu verstoßen“, bekräftigt Beckmann. „Der VBE rät zu Dienst nach Vorschrift. Anstatt Material zu kopieren oder zu scannen, sollten Bestelllisten an die Schulträger gesendet werden. Ebenso sollten die Lehrer kein privates Geld mehr für zusätzliche Unterrichtsmaterialien einsetzen.“

Vor diesem Hintergrund fordert der VBE die Landesregierung dazu auf, endlich eine ausreichende Finanzierung der Schulen auch hinsichtlich der Lernmittel sicherzustellen. „Denn hier hat sich seit über zehn Jahren nichts Wesentliches getan. Dies hat zur Folge, dass es an Schulen oft veraltete Lehrmittel oder unzureichende Klassensätze gibt“, betont der VBE-Vorsitzende.

Geschrieben von Administrator am 03.11.2011

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