| Eintrag vom: 20.03.2012 |
Die Nächste, bitte!Pressemeldung SPIEGEL ONLINE 13.03.2012 Von Jörg Diehl, Düsseldorf Aus fünf mach sechs: Neben Gemeinschafts-, Gesamt-, Haupt-, Realschule und Gymnasium startet Nordrhein-Westfalen im Sommer mit Sekundarschulen - einer weiteren Form, Schule in Zeiten des Schülerschwunds zu organisieren. Aber hilft das auch, die Qualität der Ausbildung zu steigern? Sie beginnt mit großen Worten, ehe sie sich später dann doch noch ins Kleinklein der Besoldungsstufen, Leitlinien und Unterrichtsausfälle begeben muss: “Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist”, sagt Sylvia Löhrmann, verweist auf Victor Hugo als Urheber des Satzes und verkündet daraufhin am Dienstagmorgen im Düsseldorfer Landtag: “Der Schulkonsens wirkt.” Der Schulkonsens, von der Presse auch “Schulfrieden” genannt, wurde im vergangenen Sommer geschlossen und war nicht weniger als ein politischer Meilenstein. Der rot-grünen Minderheitsregierung war gelungen, was es bislang in keinem anderen Flächenland der Republik gegeben hatte. Sie vereinbarte mit der Opposition für eine Dauer von zwölf Jahren, dass die Kommunen künftig frei von parteipolitischen Dogmen entscheiden können, welche Schulen sie wirklich wollen und brauchen. Geschrieben von Administrator am 20.03.2012 |
| Eintrag vom: 22.02.2012 |
Beirat für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in NRW stehen fest.Die acht Mitglieder des Beirats für die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen stehen fest. Bei dem Treffen von Schulministerin Sylvia Löhrmann mit dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) wurde in großem Einvernehmen der Beirat gebildet, der die Anliegen und Interessen der islamischen Organisationen bei der Einführung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts gegenüber dem Land vertritt. Das „Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“ wurde am 22. Dezember 2011 vom Landtag mit einer großen Mehrheit verabschiedet. Es sieht vor, dass die islamischen Organisationen vier Mitglieder in den Beirat entsenden und dass vier weitere Mitglieder vom Schulministerium im Einvernehmen mit den islamischen Verbänden bestimmt werden. Alle Beiratsmitglieder sind Expertinnen und Experten für die Bereiche islamische Theologie und Religionsdidaktik. Der Beirat ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben, der Auswahl der Lehrpläne und Lehrbücher und an der Bevollmächtigung von Lehrerinnen und Lehrern beteiligt. Die Verfahrensweisen im Beirat orientieren sich an den Verfahren zur Beteiligung der Kirchen beim evangelischen und katholischen Religionsunterricht. „Ich freue mich sehr, dass die Zusammenarbeit mit den islamischen Organisationen so vertrauensvoll und reibungslos verläuft“, sagte Ministerin Löhrmann. „Damit ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit wir bei der Umsetzung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts vorankommen.“ „Die Fähigkeit, sich im Einvernehmen und in konstruktiver Zusammenarbeit den Weg für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht zu ebnen, intensiviert das Vertrauen zueinander und stärkt die Zuversicht für die zukünftige Zusammenarbeit“, fügte der KRM-Sprecher Bekir Alboğa hinzu. Die islamischen Organisationen sind im KRM organisiert. Der KRM wurde 2007 während der Deutschen Islam Konferenz von den vier großen muslimischen Dachverbänden Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie Islamrat gegründet und vertritt einen großen Teil der organisierten Muslime. Die islamischen Organisationen haben folgende Vertreterinnen und Vertreter für den Beirat bestimmt: Herrn Mehmet Soyhun (Theologe, Imam, Referent bei der DITIB), Herrn Burhan Kesiçi (Politikwissenschaftler und Theologe, Generalsekretär des Islamrats), Frau Nigar Yardım (Theologin, Integrations- und Frauenbeauftragte des VIKZ) und Frau Eva El-Shabassy (Zentralrat der Muslime, Beauftragte für Pädagogik und Religionsunterricht). Das Ministerium entsendet folgende Vertreterinnen und Vertreter: Herrn Prof. Dr. Mouhanad Khorchide (Professor für Islamische Religionspädagogik am Centrum für Religiöse Studien an der Universität Münster), Frau Hanim Ezder (Islamwissenschaftlerin aus Köln), Frau Tuba Isik-Yigit (Doktorandin am Zentrum für Komparative Theologie und Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn) und Herrn Sami Alphan (Islamwissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln). Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Ihre Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Der islamische Religionsunterricht kann bereits im kommenden Schuljahr an einigen Grundschulen starten, wenn dort die personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind und mindestens 12 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Geschrieben von Administrator am 22.02.2012 |
| Eintrag vom: 17.01.2012 |
Änderung der Schülerfahrkostenverordnung beendet UngerechtigkeitenPressemitteilung MSW 17.01.2012 Das Landeskabinett hat die Änderung der Schülerfahrkosten-Verordnung auf den Weg gebracht. Damit wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse zehn eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich künftig genauso behandelt werden wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen in anderen Schulen der Sekundarstufe I. Die Änderung soll zum kommenden Schuljahr (2012/2013) umgesetzt werden. Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Mit dieser Änderung der Schülerfahrkostenverordnung beenden wir die Ungerechtigkeiten der bestehenden Regelung. Das ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und auch der Kommunen.“ Die Ungleichbehandlung war bei der Einführung des achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium durch die Vorgängerregierung verursacht worden. Hier gehört die Klasse zehn bereits zur Sekundarstufe II (Oberstufe), während die Klasse zehn an den anderen Schulformen zur Sekundarstufe I gehört. Für Sekundarstufe I und Sekundarstufe II gelten unterschiedliche Regelungen. Einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab einer Schulweglänge von 3,5 Kilometern, in der Sekundarstufe II ab fünf Kilometern. Der Verordnungsentwurf sieht vor, Kommunen für die entstehenden Mehrkosten einen finanziellen Ausgleich von etwa 6,5 Millionen Euro jährlich zu gewähren. Nach der Billigung durch das Kabinett geht der Entwurf jetzt in die Verbändebeteiligung. Geschrieben von Administrator am 17.01.2012 |