In NRW leben gemäß Schwerbehindertenstatistik rund 2,5 Mio. Menschen mit Behinderung, rund 1,7 Mio. von ihnen gelten als schwerbehindert. Trotz unterschiedlicher Landesregierun-gen ist es in den letzten beiden Legislaturperioden mit einem breiten, über alle Parteigrenzen hinweg getragenen politischen Konsens gelungen, die Politik für diese Menschen zu gestalten. Die behindertenpolitischen Programme „Mit gleichen Chancen leben“ und „Teilhabe für alle“ sind Zeugnisse hierfür. Diese auf Kontinuität und Nachhaltigkeit angelegte Politik für Menschen mit Behinderung muss auch zukünftig Bestand haben. Die Verständigung über die Vorgehensweise bei der Vorbereitung von Inklusion im Bildungsbereich im Dezember 2010 ist hierfür ein gelungenes Beispiel.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) schafft eine neue Rechtsgrundlage und konkretisiert bereits bestehende Menschenrechte aus der Sicht von Menschen mit Behinderung. Mit der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat werden die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft dennoch vor außerordentliche Herausforderungen gestellt, die nur im Zusammenwirken der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung sowie den verantwortlichen Akteuren in Politik, Verwaltung und Gesellschaft in Bund, Ländern und Kommunen bestanden werden können. Dies gilt auch für die Fortsetzung der langjährigen konstruktiven Zusammenarbeit in behindertenpolitischen Fragen bei den Fraktionen der Parteien im Landtag Nordrhein-Westfalens.
Die UN-Behindertenrechtskonvention vollzieht einen Paradigmenwechsel bei der Gestaltung der Politik und der Entwicklung von Maßnahmen und Vorkehrungen zur Erfüllung der neuen Anforderungen. Kennzeichnend für diesen Wechsel im Leitbild der Politik mit und für Menschen mit Behinderung ist die Definition von Behinderung und der darauf aufbauende Wechsel von der Integration zur Inklusion:
Die Maßnahmen und Vorkehrungen sollen im ressortübergreifenden Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ zusammengefasst werden, der kontinuierlich angepasst wird und nachhaltig dazu beiträgt, Hindernisse und Barrieren nicht nur bei Gebäuden, sondern auch in der physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, in Gesundheit und Bildung, bei der Information und Kommunikation usw. abzubauen.
Die Orientierung am Leitbild der Inklusion bedeutet für die Vorbereitung des Aktionsplanes, Teilhabehindernisse und -barrieren zu identifizieren und anschließend Ziele zu formulieren und darauf aufbauende Maßnahmen zu entwickeln. Dabei sind die Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung auf Landesebene von Anfang an zu beteiligen.
Die Umsetzung der UN-BRK mit allen Facetten ist ein Prozess zahlreicher Schritte. Vieles wird erst mittel- und langfristig umzusetzen sein. Umso wichtiger ist es, Finanzmittel, z. B. im Rahmen der Haushaltsgesetze oder der Gemeindefinanzierungsgesetze auch unter Inklusionsaspekten einzusetzen. Projekte, Vorhaben, pflichtige Aufgaben dürfen der UN-BRK nicht entgegen laufen. Die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Aktionsplanes soll durch einen Inklusionsbeirat, der beim federführend für die UN-BRK zuständigen MAIS eingerichtet wird, insbesondere unter Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung begleitet werden.
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Geschrieben von Administrator am 30.11.2011 um 04:12:29
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