CDU fordert gesetzlichen Rahmen für inklusive Schule
Die CDU-Fraktion will in einem Antrag den Kommunen einen verlässlichen Rahmen für die schulische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geben!
Der Landtag hat am 1. Dezember 2010 einstimmig beschlossen, die Zielsetzungen und Vorgaben der UN-Behindertenrechts-Konvention zur Inklusion in der Schule umsetzen zu wollen.
Der Paradigmenwechsel in Richtung „Inklusion“ wird von fast allen Verantwortlichen vor Ort positiv bewertet. Sie stehen uneingeschränkt zum Ziel der Inklusion. Als negativ aber erleben die Kommunen, wie das Land mit dem Thema umgeht: Wie so oft eilt die Ankündigung der Umsetzung weit voraus. Man investiert mehr Zeit in die Öffentlichkeitsarbeit als in die Kontakte mit denjenigen, die vor Ort handeln müssen. Gerade diejenigen, die sich in den Kommunen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen einsetzen, fühlen sich alleine gelassen.
Den „Inklusionsplan“, den die Landesregierung immer wieder zitiert, kennen die Kommunen nicht. Bis heute erschöpft sich die Hilfestellung des Landes darin, dass man erklärt, die Kommunen könnten doch „Schwerpunktschulen“ für Inklusion „bestimmen“. Dass die Kommunen mit einem so sensiblen Thema nicht als befehlender Schulträger umgehen möchten, sollte auch für die Landesregierung nachvollziehbar sein.
Antrag der Fraktion der CDU: Den Kommunen einen verlässlichen Rahmen für die schulische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geben!
Geschrieben von Administrator am 28.06.2011
Alle Einträge aus der Kategorie: Schulpolitik NRW
|