Die UN - Behindertenrechtskonvention umsetzen - Inklusive Bildung verwirklichenPressemitteilung nrw-eineschule.de/ 01.06.2010 Offener Brief an die Fraktionen des neu gewählten Landtages NRW ?z.H. Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Landtagswahl in NRW war Bildungspolitik offensichtlich ein wahlentscheidendes Thema. Die Angstkampagne, die von der alten Landesregierung gegen die “Einheitsschule” massiv geschürt wurde, ist ins Leere gelaufen. Die Abwahl der schwarz-gelben Regierung beweist: Die Mehrheit der Bevölkerung in NRW will einen umfassenden Richtungswechsel in der Bildungspolitik. Darüber freuen wir uns. Durch das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” hat sich das Land NRW wie auch die anderen Bundesländer verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Dies wird die zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik der nächsten Jahre in diesem Land sein. Die Bildungspolitik der neuen Landesregierung muss sich dabei an den Zielvorstellungen der UNESCO (1) orientieren. Sie muss ein inklusives Schulsystem anstreben, in dem alle Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, ihren Fähigkeiten, ihren besonderen Lernbedürfnissen gemeinsam und ihrer Vielfalt entsprechend in einer Schule für alle lernen und individuell gefördert werden. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem müssen umgehend Schritte unternommen werden, um den bisher vom Besuch des allgemeinen Schulsystems ausgeschlossenen Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung in der wohnortnahen Regelschule zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Dieses Recht muss das Land auch im Schulsystem dringend verwirklichen. Daraus resultierende zusätzliche Leistungen der Kommunen und Kreise müssen vom Land finanziert werden. Schon zum neuen Schuljahr 2010/11 muss von der Landesregierung in NRW der individuelle und unmittelbar geltende Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für Kinder mit Behinderungen anerkannt und erfüllt werden. Der längerfristige Prozess der Umgestaltung des Bildungssystems von der Selektion zur Inklusion muss strategisch durch einen Landesaktionsplan abgesichert werden, der darlegt, in welchen zeitlichen Schritten, mit welchen Maßnahmen und mit welchem finanziellen Mitteln das Ziel eines inklusiven Bildungssystems auf Landesebene erreicht werden soll. Inklusive Schulentwicklung braucht verbindliche landespolitische Vorgaben. Sie darf nicht als “Optionsmodell” dem Ermessen der Schulträger oder den Schulen überlassen werden. Eine politische Bestandsgarantie für das Förderschulsystem ist ebenso wenig zielführend wie die Festschreibung von Formen der äußeren Differenzierung im allgemeinen Schulsystem. Die Beteiligung der Betroffenen bzw. ihrer Vertretungen an dem Umgestaltungsprozess ist unabdingbar. Um die Qualität der inklusiven Bildung für alle Kinder zu sichern, müssen angemessene Vorkehrungen für eine hochwertige individuelle Förderung getroffen werden. Dazu gehören der Einsatz vorhandener sonderpädagogischer Kompetenzen in den allgemeinen Schulen, die Ausrichtung der Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern am Ziel der Inklusion sowie der Aufbau von Unterstützungssystemen unter Einbindung der Schulträger und der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger und Jugendhilfeträger. Die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems als Teil eines inklusiven Bildungssystems muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Um die “Eine Schule für alle” durchzusetzen, ist ein gesellschaftliches Miteinander erforderlich, in dem Menschen mit und ohne Behinderung in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit und Vielfalt von Anfang an ihre Rechte selbstbestimmt und gleichberechtigt ausüben können, ohne sich ihr Dazugehören erst verdienen zu müssen. Mit freundlichem Gruß für das NRW-Bündnis Uta Kumar Michael Baumeister Wolfgang Blaschke Geschrieben von Administrator am 01.06.2010 Alle Einträge aus der Kategorie: GU / Inklusion |