Eine Schule für alleNeue Wege zur Inklusion Pressebericht dradio.de 20.06.10 von Wibke Bergermann und Isabel Fannrich Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 gibt Kindern einen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen in der Regelschule - und zwar allen Kindern, ob behindert oder nicht. Für Deutschland heißt das: Regelschulen müssen ihren Unterricht anpassen, Sonderschulen stehen vor dem Aus. Lesestunde in der Kiekemal-Grundschule im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf. In der Klasse 3c liest jeder Schüler entweder still für sich oder laut dem Tischnachbarn vor. Auch Jimi arbeitet sich durch die Geschichte vom Sams, dem rothaarigen Fantasiewesen. Weil die Schrift in dem Buch zu klein für das sehbehinderte Kind ist, hat die Lehrerin ihm den Text in Schriftgröße 36 auf den Laptop geladen. Um den Unterricht an der Tafel verfolgen zu können, benutzt der Junge eine Kamera mit großem Monitor. In der Klasse lernen 21 Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam. Neben Jimi gehört auch ein autistischer Junge zu der 3c. Die Klassenlehrerin Beate Pabst versucht, den verschiedenen Fähigkeiten der Kinder gerecht zu werden. Ein Beispiel: Alle arbeiten an demselben Thema, aber wer schnell ist, soll mehr Seiten lesen als die anderen. Geschrieben von Administrator am 20.06.2010 Alle Einträge aus der Kategorie: GU / Inklusion |