Gesetzliche Grundlagen für die Gemeinschatsschule dringend erforderlichOVG Münster stoppt die Gemeinschaftsschule in Finnentrop Pressemitteilung MSW 09.06.2011 Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Gemeinschaftsschule in Finnentrop nicht auf der Basis von § 25 des Schulgesetzes starten kann. Die anderen 13 Standorte waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte: “Natürlich hätte ich mir eine andere Entscheidung gewünscht, insbesondere für die betroffenen Eltern und Kinder sowie für die Gemeinde Finnentrop. Das Interesse an der Gemeinschaftsschule ist ungebrochen groß. Inzwischen gibt es rund 100 Interessenbekundungen. Deshalb wollen wir Klarheit schaffen für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und Lehrkräfte und arbeiten mit Hochdruck an einer gesetzlichen Grundlage für die Gemeinschaftsschule. Die Empfehlungen der Bildungskonferenz sind dafür eine gute Grundlage.” Die Schülerinnen und Schüler, die die beklagte Gemeinschaftsschule in Finnentrop besuchen wollten, erhalten selbstverständlich ein schulisches Ersatzangebot. Die Haupt- und die Realschule in Finnentrop werden nun nicht aufgelöst und bleiben bestehen. Die Kinder können dort angemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die den gymnasialen Weg gehen wollen, können an den Gymnasien der Nachbarstädte angemeldet werden. Für Fragen und unterstützende Hilfe können sich Eltern und Schülerinnen und Schüler an die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Schulaufsicht wenden. Zum Beginn des neuen Schuljahrs am 7. September starten in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschulen an folgenden Standorten: Ascheberg, Billerbeck, Bochum, Burbach, Kalletal, Köln (Ferdinandstraße), Köln (Wuppertaler Straße), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade und Rheinberg. Die Auswirkungen auf die ebenfalls angefochtene Genehmigung für die Gemeinschaftsschule Blankenheim/ Nettersheim, werden noch geprüft. Geschrieben von Administrator am 09.06.2011 Alle Einträge aus der Kategorie: Schulentwicklung |