Pressemitteilung MSW 17.01.2012
Das Landeskabinett hat die Änderung der Schülerfahrkosten-Verordnung auf den Weg gebracht. Damit wird sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse zehn eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich künftig genauso behandelt werden wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen in anderen Schulen der Sekundarstufe I. Die Änderung soll zum kommenden Schuljahr (2012/2013) umgesetzt werden. Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Mit dieser Änderung der Schülerfahrkostenverordnung beenden wir die Ungerechtigkeiten der bestehenden Regelung. Das ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und auch der Kommunen.“ Die Ungleichbehandlung war bei der Einführung des achtjährigen Bildungsgangs am Gymnasium durch die Vorgängerregierung verursacht worden. Hier gehört die Klasse zehn bereits zur Sekundarstufe II (Oberstufe), während die Klasse zehn an den anderen Schulformen zur Sekundarstufe I gehört. Für Sekundarstufe I und Sekundarstufe II gelten unterschiedliche Regelungen. Einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab einer Schulweglänge von 3,5 Kilometern, in der Sekundarstufe II ab fünf Kilometern. Der Verordnungsentwurf sieht vor, Kommunen für die entstehenden Mehrkosten einen finanziellen Ausgleich von etwa 6,5 Millionen Euro jährlich zu gewähren. Nach der Billigung durch das Kabinett geht der Entwurf jetzt in die Verbändebeteiligung.
Geschrieben von Administrator am 17/01 um 10:29:50