Die Landeselternkonferenz NRW begrüßt die Initiative zur Stärkung der Elternmitwirkung in NRW gemäß dem Antrag „Elternmitwirkung stärken – Landeselternrat einführen“ (Drucksache 14/9423). Die LEK sieht darin die Berücksichtigung des elterlichen Grundrechts und ihrer Pflicht auf „Pflege und Erziehung“ (GG, Artikel 6, Absatz2) in allen Lebensbereichen ihrer Kinder. Lesen Sie weiter ...
Geschrieben von Administrator am 14/01 um 04:37:34