Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG).
Der Wahlkalender 2011/2012 [pdf 460KB] gibt die empfohlenen Wahltermine an.
Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG).
— bis 20.09.2011 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften
— bis 11.10.2011 - Wahlen in der Schulpflegschaft
Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)
Wahlkalender 2011/2012 und Hinweise zur Wahl [pdf 460KB]
Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1)
Schulgesetz [PDF 485 KB]
Geschrieben von Administrator am 07/09 um 07:25:13