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VBE und Realschuleltern: Bärendienst für die Realschule

Gemeinsame Pressemitteilung des VBE NRW und der Landeselternschaft Realschulen

Pressemitteilung VBE NRW 16.05.2011

Der VBE NRW und die Landeselternschaft Realschulen begrüßen die Bereitschaft der CDU zu einem Schulkonsens in NRW. Dass die CDU signalisiert, die Aufhebung des Verfassungsrangs der Hauptschule mittragen zu wollen, ist positiv zu werten.

Beide Organisationen weisen darauf hin, dass es nun gilt, aus den Erfahrungen mit dem Verfassungsrang der Hauptschule zu lernen und nicht Fehler der Vergangenheit zu wiederholen. Die Hauptschule ist in der Verfassung des Landes NRW als Pflichtschule verankert (Art. 8, Abs. 2). Wenn dieser Absatz aufgehoben werden soll und im Gegenzug die Realschule und das Gymnasium in die Verfassung aufgenommen werden sollen, würde damit die Realschule den Part der Pflichtschule übernehmen, den jetzt die Hauptschule hat.

“Damit würde man exakt die Verhältnisse erneut zementieren, die dazu geführt haben, dass der Verfassungsrang der Hauptschule aufgegeben werden muss“, argumentiert der Vorsitzende der Landeselternschaft Realschulen, Johannes Papst:. „Die Realschule wird dann zum neuen Basisbildungsgang, von dem sich die Eltern genauso abwenden werden wie jetzt von der Hauptschule. Und dann liegt in einigen Jahren wieder eine Verfassungsänderung an, weil sich Geschichte wiederholt hat. Das kann niemand wollen.“

Der VBE und die Landeselternschaft Realschulen teilen deshalb die Auffassung, dass Schulformen überhaupt nicht in die Verfassung gehören.

„Man blockiert sich damit selbst und verhindert Flexibilität und eine an der Nachfrage orientierte Schulentwicklung“, gibt der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann zu bedenken. „Solche Festlegungen provozieren im Bereich der Schulentwicklung Erstarrung. Es sollte aber hier das Motto gelten: Die Zeiten ändern sich, und wir ändern uns mit ihnen. Die Erfahrungen mit dem Verfassungsrang der Hauptschule zeigen uns, dass man nicht mit der Verfassung in der Hand gegen die sich wandelnden Bedürfnisse der Menschen Politik machen kann.“

Nach Auffassung des VBE und der Landeselternschaft Realschulen hat die Bildungskonferenz einen guten Vorschlag unterbreitet, um in der Schulstrukturfrage zu einem Konsens zu finden. Dieser beinhaltet, dass die Kommunen bislang getrennte Schulformen zu organisatorischen Verbünden oder integrierten Systemen zusammenführen können.

Eine solche Regelung würde zu mehr Flexibilität für die Kommunen führen. Deshalb sollte an diesem Vorschlag entlang eine Regelung bezüglich der Erfüllung der Schulpflicht gefunden werden, die sich nicht auf eine Schulform beschränken darf.

Der Vorsitzende der Landeselternschaft Realschulen, Johannes Papst, und der Vorsitzende des VBE NRW, Udo Beckmann, sind sich einig: „Es ist gut, dass die CDU sich bewegt, aber sie muss noch nacharbeiten. Darüber hinaus sind alle im Landtag vertretenen Fraktionen gefordert, an Neuregelungen mitzuarbeiten. Wir verfolgen mit großem Interesse, wann die FDP ihren Beitrag zum Konsens leisten wird. Da sie die Bildungskonferenz vorzeitig verlassen hat, ist sie in der Bringschuld.“

Die Landeselternschaft Realschulen und der VBE NRW waren Teilnehmer der Bildungskonferenz und tragen deren Empfehlungen mit. Die Vorsitzenden beider Organisationen fühlen sich nun verpflichtet, einen gemeinsamen Beitrag zur Umsetzung dieser Empfehlungen zu leisten.

Geschrieben von Administrator am 16.06.2011

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