Wahlkalender 2011Jede Schulkonferenz kann selbst über die Wahltermine zu den Schulmitwirkungsgremien entscheiden (§ 64Abs. 5SchulG). Abweichende Regelungen sind möglich und bieten sich zum Beispiel für Berufskollegs an. Zu den Wahlen soll mindestens eine Woche vorher eingeladen werden. Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schüler innen und Schüler Rücksicht zu nehmen (§ 62Abs. 7SchulG). — bis 20.09.2011 - Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften Die Schulmitwirkung ist geregelt im Siebten Teil des Schulgesetzes (§§ 62 – 77 SchulG)
Wahlkalender 2011/2012 und Hinweise zur Wahl [pdf 460KB] Geschrieben von Administrator am 07.09.2011 Alle Einträge aus der Kategorie: Schulmitwirkung/Elternarbeit |